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Prozess: Nach Kellerbrand in Hochhaus: Angeklagter schweigt

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Nach einem Kellerbrand in einem Hochhaus hat am Berliner Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der 20-Jährige soll vor neun Monaten in dem von ihm selbst bewohnten Haus im Stadtteil Neu-Hohenschönhausen Feuer gelegt haben. Es sei ein Sachschaden von mindestens 330.000 Euro entstanden, heißt es in der Anklage. Zu Beginn der Verhandlung am Dienstag hat der 20-Jährige zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen.

Nach einem Kellerbrand in einem Hochhaus hat am Berliner Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der 20-Jährige soll vor neun Monaten in dem von ihm selbst bewohnten Haus im Stadtteil Neu-Hohenschönhausen Feuer gelegt haben. Es sei ein Sachschaden von mindestens 330.000 Euro entstanden, heißt es in der Anklage. Zu Beginn der Verhandlung am Dienstag hat der 20-Jährige zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen.

In dem Prozess vor einer Jugendstrafkammer muss sich der 20-Jährige wegen schwerer Brandstiftung sowie wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Verwendens von verfassungswidrigen Kennzeichen verantworten. Seit Ende Dezember befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Der 20-Jährige soll sich in der Nacht zum 3. August vorigen Jahres Zugang zu den verschlossenen Kellerräumen eines Mehrfamilienhauses verschafft haben. “Dort setzte er auf unbekannte Weise einen Kellerverschlag in Brand”, so die Anklage. Versorgungsleitungen seien erheblich beschädigt worden. In angrenzenden Treppenhäusern und den über dem Keller liegenden Wohnungen habe sich Qualm ausgebreitet. Die Warmwasser- und Stromversorgung der Wohnungen sei teilweise für mehrere Tage unterbrochen gewesen.

Wenige Tage nach dem Brand soll der 20-Jährige in der Nachbarschaft Schreiben verteilt haben, in denen mit Bezug auf das Geschehen politische Forderungen gestellt worden seien. Für den Fall der Nichterfüllung habe er die Tötung von Menschen angedroht, heißt es in der Anklage. Sein Ziel sei gewesen, “ein Gefühl der Unsicherheit auszulösen”. Zudem wird dem Mann vorgeworfen, in seiner Wohnung durch ein geöffnetes Fenster “Heil Hitler” gerufen zu haben.

Für den Prozess sind zehn weitere Tage vorgesehen. Die Verhandlung wird am 16. Mai fortgesetzt.

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