Sollten Aktivisten, die sich auf die Straße kleben, für das Ablösen durch die Polizei bezahlen? Eine sogenannte Wegtragegebühr gibt es in Niedersachsen bisher nicht. Die CDU hält das für einen Fehler.
Klimaaktivisten, die mit ihren Aktionen den Verkehr stören, sollten nach Vorstellung der CDU künftig auch in Niedersachsen zur Kasse gebeten werden. “Wir können uns als CDU-Fraktion durchaus vorstellen, dass eine Wegtragegebühr für sogenannte Klimakleber eingeführt wird”, sagte der Innenpolitiker André Bock der Deutschen Presse-Agentur. “Wer sich wie vor Ostern auf den Hauptschlagadern des Verkehrs in Norddeutschland vor dem Elbtunnel beziehungsweise den Elbbrücken festklebt und damit andere Menschen nötigt und frustriert oder im Berufsverkehr in Großstädten den Verkehr lahmlegt, darf nicht länger mit Nachsicht rechnen.”
In zehn Bundesländern gibt es Bock zufolge bereits eine solche Wegtragegebühr. Es sei “sinnvoll und notwendig, dass die niedersächsische Landesregierung nachzieht”, sagte der Abgeordnete.
Das Innenministerium hatte Anfang März auf eine Anfrage der CDU erklärt, das Wegtragen von Aktivisten könne im Einzelfall als “Durchsetzung eines polizeilichen Platzverweises unter Anwendung unmittelbaren Zwangs” gewertet werden. Die Erhebung einer Gebühr sei dafür in Niedersachsen allerdings nicht vorgesehen – anders als für andere polizeiliche Maßnahmen.
In anderen Bundesländern wurden Klimaaktivisten dagegen bereits zur Kasse gebeten. So forderte Hamburg für Aktionen in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 37.000 Euro von 74 Personen ein. In Baden-Württemberg wurden bis Anfang Februar für das Festkleben oder das Abseilen von Brücken gegen 63 Personen Gebührenbescheide von insgesamt rund 7200 Euro erlassen. Die bayerische Polizei stellte Aktivisten, die sich festgeklebt hatten, bis Anfang März in rund 50 Fällen mehr als 7500 Euro in Rechnung.
Antwort der Landesregierung