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Agrar: Gesetz soll Ausverkauf von Agrarflächen verhindern

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Sachsen will Bauern bei Kauf und Pacht landwirtschaftlicher Flächen vor spekulativ überhöhten Marktpreisen schützen. Das Kabinett habe am Dienstag den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes zur Anhörung freigegeben, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Mit dem Gesetz sollen regional ansässige Landwirte und Landwirtinnen – soweit EU- und verfassungsrechtlich möglich – im Grundstücksverkehr bevorzugt werden.

Sachsen will Bauern bei Kauf und Pacht landwirtschaftlicher Flächen vor spekulativ überhöhten Marktpreisen schützen. Das Kabinett habe am Dienstag den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes zur Anhörung freigegeben, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Mit dem Gesetz sollen regional ansässige Landwirte und Landwirtinnen – soweit EU- und verfassungsrechtlich möglich – im Grundstücksverkehr bevorzugt werden.

“Auf dem Bodenmarkt gehen die Preise für Landwirtschaftsflächen durch die Decke”, sagte Agrarminister Wolfram Günther. Ackerflächen seien zu einem Spekulationsobjekt für nichtlandwirtschaftliche Investoren geworden. Dies gehe zulasten der sächsischen Landwirte. “Mein Ziel ist eine zukunftsfeste Landwirtschaft mit guten Einkommensperspektiven”, sagte der Grünen-Politiker.

Mit dem neuen Gesetz soll zum einen der Ausverkauf von Landwirtschaftsflächen verhindert werden. Zum anderen soll die bestehende Agrarstruktur erhalten bleiben. Zudem soll den Landwirten somit der Zugang zu Ackerflächen gewährleistet werden. Günther beschrieb das Gesetz als “Meilenstein in der sächsischen Agrarpolitik”.

Um spekulativ überhöhte Preise zu begrenzen, sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine Höchstpreisgrenze für Grundstücksveräußerungen von 20 Prozent über dem Verkehrswert vor. Zudem soll die Pachtzinshöhe bei Landpachtverträgen maximal 50 Prozent über dem ortsüblichen Vergleichspachtzins liegen dürfen. Hierfür sollen regionale Preisspiegel eingeführt werden.

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