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Prozess: Mordfall: Angeklagter plädiert auf Freispruch

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Im Prozess um einen Mordfall in Wegeleben vor elf Jahren sind am Dienstagvormittag die Plädoyers am Landgericht Magdeburg gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat einen Mord und den Angeklagten als Täter. Er soll 2012 in das Haus der 77-jährigen Rentnerin in Wegeleben (Landkreis Harz) eingebrochen sein, um sie zu bestehlen. Als er von der Bewohnerin gestellt wurde, soll er sie zu Boden gestoßen und erwürgt haben. Damit habe er den Einbruch verdecken wollen.

Im Prozess um einen Mordfall in Wegeleben vor elf Jahren sind am Dienstagvormittag die Plädoyers am Landgericht Magdeburg gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat einen Mord und den Angeklagten als Täter. Er soll 2012 in das Haus der 77-jährigen Rentnerin in Wegeleben (Landkreis Harz) eingebrochen sein, um sie zu bestehlen. Als er von der Bewohnerin gestellt wurde, soll er sie zu Boden gestoßen und erwürgt haben. Damit habe er den Einbruch verdecken wollen.

Der Verteidiger des 35-jährigen Angeklagten sieht die Schuld seines Mandanten dagegen nicht als erwiesen an. Zwar seien DNA-Spuren am Opfer gefunden worden, doch bewiesen diese nicht die Schuld. Einer Einlassung des Angeklagten zufolge hätte der inzwischen verstorbene Bruder des Angeklagten die Frau getötet. Der Angeklagte habe ihm anschließend helfen wollen, die Tote zu verstecken. Die Verteidigung plädierte auf unschuldig.

Die 77-Jährige war 2012 auf der Couch in ihrem Wohnzimmer tot aufgefunden worden. Lange tappten die Ermittler im Dunklen. Erst im vergangenen Jahr war der Fall noch einmal aufgerollt worden. Weil es nahelag, dass der Täter im Umfeld der Frau zu suchen war, beantragte das Landeskriminalamt einen DNA-Massentest. Das Urteil wird für den 27. April erwartet.

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