Die Schuldenbremse nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in der Landesverfassung verankern – das fordert die FDP-Opposition.
Die FDP-Opposition fordert, die Schuldenbremse nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in der Landesverfassung zu verankern. Andernfalls sei es nicht möglich, Verstöße gegen die Neuverschuldungsregeln in Nordrhein-Westfalen vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster zu beklagen, erklärte FDP-Landeschef Henning Höne beim Neujahrsempfang der NRW-FDP in Düsseldorf. In den meisten anderen Bundesländern sei die Schuldenbremse in der Landesverfassung.
In der vergangenen Woche war eine entsprechende Klage von SPD und FDP in Münster gescheitert. Mitglieder der beiden Landtagsfraktionen wollten dort die im Dezember 2022 mehrheitlich im Landtag gefällte Entscheidung juristisch abklopfen lassen, zur Finanzierung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wegen einer Notlage Kredite in Höhe von fünf Milliarden Euro aufzunehmen.
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Klage als unzulässig zurückgewiesen. Ob der Haushalt gegen die Schuldenbremse verstoße, könne vom Gericht nicht überprüft werden, weil es keine landesverfassungsrechtliche Regelung dazu gebe, hatte die Präsidentin ausgeführt.