Der Mann hält die Justizbehörden seit Jahren auf Trab. Das Vorstrafenregister ist lang. Meist ging es um Betrug. Nun könnte ein Verfahren dank eines Deals und eines Geständnisses zum Abschluss kommen.
In dem Berufungsverfahren gegen einen als “Trauerschwindler” bekanntgewordenen Ex-Bestatter hat der Angeklagte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Anklage wirft dem 50-Jährigen im vorliegenden Fall im Zeitraum zwischen 2016 und 2018 gewerbsmäßigen Betrug zulasten dreier Frauen vor. Er soll sexuelle Beziehungen zu den Frauen unterhalten und in zwei Fällen deren emotionale Lage nach Trauerfällen ausgenutzt haben. In einer durch seine Verteidigerin verlesenen Erklärung räumte der Angeklagte nun ein, den Frauen Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht zu haben, mit ihnen sexuelle Beziehungen eingegangen zu sein und sie zur Zahlung großer Summen bewegt zu haben, obwohl er schon damals insolvent war. Den drei Frauen entstand demnach insgesamt ein sechsstelliger Schaden.
Das Geständnis war Bedingung eines Verständigungsvorschlags des Landgerichts Rostock. Im Gegenzug soll sich eine mögliche mehrjährige Haftstrafe innerhalb eines bestimmten Rahmens bewegen. Demnach würde sich das Strafmaß in etwa um die Marke von fünfeinhalb Jahren bewegen. Teil der Verständigung ist auch die Zusammenlegung mit einem zweiten, noch ausstehenden Berufungsverfahren gegen den Mann. Dabei ging es ebenfalls um den Betrug mehrerer Menschen, die der Angeklagte um viel Geld brachte. Die Verteidigerin wiederholte dazu ein bereits bestehendes Geständnis aus der ersten Instanz.
Das Verfahren nähert sich nun seinem Abschluss. Der Richter kündigte für den nächsten Termin am 3. Dezember die Schlussplädoyers und für den Folgetermin am 9. Dezember eine mögliche Urteilsverkündung an. Der Mann wurde auch durch die ARD-Dokumentation “Der Trauerschwindler” bekannt. Er beschäftigt seit Jahren die Justiz.