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Prozesse: Prozess: Deutsche in Ägypten eingesperrt und misshandelt

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Es sollte ein schönes Leben mit ihrer neuen Liebe werden – am Roten Meer im ägyptischen Hurghada. Stattdessen erlebte die Deutsche offenbar ein Martyrium. In München läuft nun ein Strafprozess dazu.

Ein Leben mit ihrem Liebsten im ägyptischen Urlaubsparadies Hurghada – so rosig hatte sich eine junge Frau aus Deutschland ihre Zukunft vorgestellt. Doch aus dem Traum vom Glück wurde die Hölle: Anfang 2017 soll der Mann die heute 33-Jährige zwei Monate lang in einer Wohnung eingesperrt, brutal misshandelt und mehrfach vergewaltigt haben, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor. Nun hat am Landgericht München I ein Prozess gegen den 37-Jährigen begonnen. Angeklagt ist der Deutsche wegen schwerer Freiheitsberaubung, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Vergewaltigung. Am ersten Prozesstag räumte er die Vorwürfe ein. 

Kennengelernt hatten sich die beiden nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet. An Silvester 2016 reiste die Frau der Anklage zufolge nach Ägypten, um dort ein gemeinsames Leben aufzubauen. Etwa in der zweiten Januarwoche 2017 soll es dann mit den Übergriffen losgegangen sein. Der Mann habe ihr das Mobiltelefon und den Reisepass abgenommen und die Wohnung von außen abgeschlossen, wenn er ausging.

BKA befreite die Frau

Wie der Mann vor Gericht erklärte, hatte er damals regelmäßig ein Schmerzmittel eingenommen, meist kombiniert mit Haschisch oder Crystal Meth. “Dann ging die Wirkung erst richtig los”, sagte der 37-Jährige, der im Anschluss zwei oder drei Tage lang nicht schlief.

Am 17. März 2017 endete das Martyrium der Frau, als sie laut Anklage von der ägyptischen Polizei und mit Hilfe des Bundeskriminalamtes (BKA) befreit wurde. Wie die Behörden auf die Lage der Frau aufmerksam wurden, dazu gab es zunächst keine Angaben.

Fünf Verhandlungstage hat das Landgericht München I für den Prozess angesetzt. Das Gericht ist zuständig, weil der Angeklagte in München seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte. Das Urteil könnte demnach am 17. Dezember gesprochen werden.

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