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Sicherheit: Waffenverbot an Bahnhöfen und in S-Bahnen ist wirksam

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Die Bundespolizeidirektion hat ein zeitweiliges Verbot erlassen – und begründet das auch mit Weihnachtsmärkten. Vor und nach dem Jahreswechsel ist Feuerwerk untersagt.

Ein Waffenverbot der Bundespolizei an Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahn-Linien ist wirksam geworden. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Bundespolizeidirektion Hannover veröffentlicht hat. Die Allgemeinverfügung betrifft den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. 

Zum Jahreswechsel ist es zudem untersagt, Feuerwerkskörper an den genannten Orten mitzuführen und abzubrennen. Das gilt ab dem frühen 31. Dezember, 0.00 Uhr. All diese Verbote enden am 1. Januar um 12.00 Uhr. Die Bundespolizei begründet die Verfügung mit bestehender Kriminalität und einem erhöhten Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und an Silvester.

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