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Misshandlung: Anklage: Stieftochter in die Dusche gesperrt – Prozessbeginn

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Eine Frau soll ihre Stieftochter wochenlang in eine Dusche gesperrt, geschlagen und auch erniedrigt haben. Bei dem Prozess wurde die Öffentlichkeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ausgeschlossen.

Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich seit Donnerstag eine 39-jährige Frau verantworten, die ihre minderjährige Stieftochter massiv misshandelt haben soll. Laut Anklage sperrte sie das Mädchen zwischen 2020 und Sommer 2021 mehrfach in der Dusche ein – zum Schluss wochenlang – wo es essen, schlafen und auch seine Notdurft verrichten musste. Als die vorgeworfenen Straftaten begannen, war das Opfer den Angaben zufolge 14 Jahre alt. 

Neben der 39-Jährigen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist auch ihr 46 Jahre alter heutiger Ehemann angeklagt – der Vater der Geschädigten – sowie die 17-jährige Tochter der Hauptangeklagten. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die 17-Jährige erschien zur Überraschung des Gerichtes am Donnerstag nicht zum Prozessauftakt, da sie erkrankte. Deshalb wurde ihr Verfahren abgetrennt. 

Anspruch auf faires Verfahren 

Zudem schloss die Strafkammer die Öffentlichkeit am Donnerstag noch vor der Anklageverlesung aus, was die Richterin mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte begründete. Auch sei die besondere Belastung der Geschädigten berücksichtigt worden, die zum Teil erniedrigenden Handlungen ausgesetzt gewesen sein solle. Ferner gelte es, auch den Anspruch der Angeklagten auf ein faires Verfahren zu gewährleisten und die Intimsphäre aller Prozessbeteiligten zu schützen. Bis 12. Dezember sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Öffentlichkeit wird laut Gerichtsbeschluss erst zur Urteilsbegründung wieder zugelassen. 

In einer vom Landgericht am 14. November verbreiteten Mitteilung sah sich die 39-jährige Hauptangeklagte laut Anklage im Zeitraum zwischen 2020 und 26. Juli 2021 veranlasst, die Stieftochter fortgesetzt zu bestrafen. Hierzu habe sie die Jugendliche im Badezimmer eingeschlossen und gezwungen, sich in die Badewanne in eiskaltes Wasser zu legen, wobei die Frau den Kopf der Stieftochter teilweise für längere Zeit untergetaucht habe, sodass diese Atemnot verspürt habe.

Fast durchgehend in die Dusche gesperrt

Die Jugendliche sei zudem mehrfach in der Dusche eingesperrt worden, wobei teilweise kaltes Wasser über der Geschädigten ausgegossen worden sei. Sie habe teils über mehrere Tage auch in der Dusche essen und schlafen sowie ihre Notdurft verrichten müssen. Mit Beginn der Sommerferien 2021 sei die Stieftochter wochenlang fast durchgehend in der Dusche eingesperrt gewesen.

Auch habe die 39-Jährige die Geschädigte gegen die Badezimmertür geschubst, wobei sich die Stieftochter eine blutige Wunde zugezogen habe. Dem 46 Jahre alten Ehemann sei das bekannt gewesen. Auch er habe der Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er und auch die mitangeklagte 17-Jährige sollen das Mädchen zudem gelegentlich auf Anweisung der Hauptangeklagten selbst in der Dusche eingesperrt haben.

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