Tarifverträge sichern Arbeitnehmerrechte. Sie gelten aber nicht überall. Der DGB will die Politik in die Pflicht nehmen. Was will der Dachverband der Gewerkschaften genau?
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert von der grün-schwarzen Landesregierung einen Aktionsplan für mehr Tarifbindung. Landeschef Kai Burmeister sagte in Stuttgart, man sehe Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zusammen mit der Arbeitsministerin Nicole Hofmeister-Kraut (CDU) in der Verantwortung, damit im Südwesten wieder mehr Beschäftigte durch Tarifverträge geschützt seien. Wichtig sei die Vergabe öffentliche Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen. Auch darüber hinaus könne sich die Landespolitik für gute Arbeit einsetzen, in den Schulen gehöre die Aufklärung über Sozialpartnerschaft auf den Stundenplan.
So sollen nach den Vorstellungen des DGB unter anderem Unternehmen, die tarifgebunden sind und eine öffentliche Förderung aus Landesmitteln erhalten, eine höhere Förderung bekommen als nicht tarifgebundene Betriebe. Außerdem soll in den landeseigenen und kommunalen Betrieben durch die öffentlichen Arbeitgeber sichergestellt werden, dass sich die Tarifbindung mindestens auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes befindet. Zudem sollten ausgelagerte Bereiche wiedereingegliedert werden.
Unternehmer: Forderungen verfassungsrechtlich fragwürdig
Kritik an den DGB-Forderungen kam aus der Wirtschaft. “Die Tarifautonomie ist ein hohes, vom Grundgesetz geschütztes Gut. Sie beruht auf dem Grundprinzip der Freiwilligkeit”, teilte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg, Oliver Barta, mit. Wer die Tarifbindung stärken wolle, sollte sich vor allem um ein attraktives Produkt bemühen, also um Tarifverträge, die für möglichst viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer akzeptabel seien.
Barta hält die Forderungen für verfassungsrechtlich fragwürdig. “Der DGB fordert im Grunde nichts anderes, als die von der Verfassung geschützte Koalitionsfreiheit abzuschaffen, wenn er nicht-tarifgebundene Unternehmen von öffentlichen Aufträgen komplett ausschließen und sie bei öffentlicher Förderung auch noch benachteiligen will”, teilte er mit. Koalitionsfreiheit bedeute aber auch, dass man das Recht habe, nicht Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband zu sein und somit keine Tarifverträge anzuwenden.
Unterschiedliche Tarifbindung
Tarifverträge gelten längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts waren 2023 nur knapp die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Die Tarifbindung ist nach DGB-Angaben von Branche zu Branche unterschiedlich. Einen hohen Anteil gebe es mit 85 Prozent in der Energiewirtschaft, im Handel hingegen betrage der Anteil lediglich 29 Prozent.