Die Hamburger sollen im Ende Februar und Anfang März gleich zwei Mal an die Urnen gehen – zunächst zur Bundestags-, dann zur Bürgerschaftswahl. Die Stimmen für eine Zusammenlegung werden lauter.
Die Hamburger CDU befürwortet eine Zusammenlegung der Termine für die Bürgerschafts- und die Bundestagswahl am 23. Februar. “Es spricht viel dafür, beide Wahlen am selben Tag abzuhalten, vor allem um den Organisationsaufwand und die Kosten zu reduzieren”, sagte der CDU-Landesvorsitzende Dennis Thering der Deutschen Presse-Agentur.
Die Bürgerschaftswahl ist für den 2. März terminiert. Eine Woche zuvor soll nach den bisherigen Planungen die nach dem Ampel-Aus vorgezogene Bundestagswahl stattfinden. Vor der CDU hatten sich bereits FDP und Linke für einen Termin für beide Wahlen ausgesprochen, ebenso der Bund der Steuerzahler.
Thering: Parteitaktik bei Entscheidung über Wahltermin fehl am Platz
Thering verwies darauf, dass auch Landeswahlleiter Oliver Rudolf auf die großen organisatorischen Herausforderungen zweier so kurz aufeinanderfolgender Urnengänge hingewiesen hatte. “Mittlerweile sieht zumindest auch der Landeswahlleiter Vorteile in einer Zusammenlegung”, sagte er. “Es versteht auch niemand in Hamburg, warum man zwei Sonntage hintereinander wählen soll.”
Einem Vorziehen der Bürgerschaftswahl auf den 23. Februar würde die CDU zustimmen. Parteitaktische Spielchen seien bei der Entscheidung fehl am Platz. “Denn auf das Ergebnis hat der Wahltag letztendlich keinen Einfluss. Die Wählerinnen und Wähler können durchaus unterscheiden, ob ein neuer Bundestag oder die Hamburgische Bürgerschaft neu gewählt wird”, sagte Thering.
Rechtliche Bedenken im Senat gegen Zusammenlegung der Termine
Der Wahltermin dürfte am Vormittag auch Thema bei der Sitzung des rot-grünen Senats sein. In Senatskreisen gibt es nach dpa-Informationen rechtliche Bedenken, den Termin für die Bürgerschaftswahl vorzuziehen – etwa, weil sich kleinere Parteien durch eine verkürzte Vorbereitungszeit in ihren Rechten verletzt sehen und klagen könnten. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte sich nach dem Ampel-Aus für eine zeitliche Trennung beider Wahlgänge ausgesprochen.
Eine Änderung des Wahltermins könnte ohnehin erst vom Senat beschlossen werden, wenn Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage gestellt und – bei dem zu erwartenden negativen Votum des Bundestags – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag aufgelöst und einen Neuwahltermin angesetzt habe, hieß es aus Senatskreisen. Dem Senatsbeschluss müsste dann auch noch die Bürgerschaft zustimmen.