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Corona-Soforthilfe: Viele Widersprüche gegen Rückforderung der Coronahilfen

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Bei vielen Unternehmern in MV ist der Groll wegen der Rückforderung von Corona-Soforthilfen plus Zinsen durch das Land groß. Eine Flut von Widersprüchen bricht über die Behörde herein.

Der Streit um die von 9.300 Unternehmen zurückgeforderte Corona-Soforthilfen plus Zinsen dürfte das Landesförderinstitut über Monate beschäftigen. Etwa die Hälfte der betroffenen Firmen – rund 4.500 – hat bisher Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid vom 30. September eingelegt. Dies teilte das Schweriner Wirtschaftsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Den Unternehmen war vorgeworfen worden, bei der Ermittlung des zu Beginn der Corona-Pandemie benötigten Hilfebedarfs nicht mitgewirkt zu haben. Sie hätten sich trotz wiederholter Aufforderung nicht zurückgemeldet und die geforderten Daten geliefert. Die Rückforderungsschreiben tragen das Datum 30. September, obwohl die Frist erst am Ende jenes Tages ablief.

Kritik von Verbandspräsident

Wie hoch die Summe der Zinsforderungen in den Bescheiden ist, teilte das Ministerium nicht mit. In einer Stellungnahme hieß es: “Da es im Rahmen der Bearbeitung von Widersprüchen zu einer Verringerung der Summe der Hauptforderungen kommen kann, dürfte sich auch die Höhe der Zinsforderungen entsprechend reduzieren.”

Die hohe Zahl an Widersprüchen bestätigt den Präsidenten der Vereinigung der Unternehmensverbände im Land, Lars Schwarz, in seiner Kritik am Vorgehen des Landesförderinstituts. “Das Verschicken von Bescheiden, bevor die Frist abgelaufen war, das ist schon ein hochproblematischer Vorgang”, sagte er.

Viele der Empfänger von Soforthilfe – oft seien es Klein- und Kleinstunternehmen gewesen – hätten überdies geglaubt, die Corona-Soforthilfe wäre ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Viele seien jetzt bitter enttäuscht von der Landespolitik, die damals vollmundig unbürokratische Hilfe versprochen habe.

Wirtschaftsminister: Konditionen waren klar

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) wies vorige Woche im Landtag darauf hin, dass im Förderantrag stand, dass Geld zurückzuzahlen sei, wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass die Einnahmen im Förderzeitraum höher als die Ausgaben waren. Wer durch die Rückzahlung ernsthaft in Schwierigkeiten gerate, dem werde aber geholfen, sagte er. So seien Stundungen und Ratenzahlungen möglich. 

Im Frühjahr 2020 hatte das Landesförderinstitut an rund 36.000 Antragsteller 232 Millionen Euro Corona-Soforthilfe ausgezahlt. Rund 27.000 Unternehmen hatten offiziellen Angaben zufolge ihre Abrechnung pünktlich eingereicht.

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