Das Bundesverfassungsgericht sieht steigende Gefahren durch internationale Cyberangriffe. Trotzdem beschränkt es Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes zur Überwachung von Kommunikation mit Personen im Ausland.
Bundesverfassungsgericht: Überwachungsbefugnisse des BND gehen zu weit
Vorheriger Beitrag