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Landgericht Schwerin: Dreieinhalb Jahre Haft für gewerbsmäßige Schleusung

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Die Angeklagte hat gestanden, Arbeitsräume an Prostituierte aus Thailand vermietet zu haben, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Verurteilt wurde sie wegen gewerbsmäßiger Schleusung.

Wegen gewerbsmäßiger Schleusung ist eine Frau aus Thailand vom Landgericht Schwerin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte gestanden, in mehreren Bundesländern Arbeitsräume an thailändische Prostituierte vermietet zu haben, die sich illegal in Deutschland aufhielten.

Das Gericht verurteilte die 45-Jährige wegen gewerbsmäßiger Schleusung in 34 Fällen. Sie habe gewusst, dass die Prostituierten keinen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland hatten und davon profitiert, sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. 

Prostitutionsstätten in vier Bundesländern

Die Prostitutionsstätten befanden sich in Winsen an der Luhe (Niedersachsen), Marne (Schleswig-Holstein), Hamburg und Schwerin. Dem Geständnis zufolge nahm die 45-Jährige in der Regel 500 Euro pro Woche für einen Prostitutionsraum. Die Frau bestritt jedoch, darüber hinaus Anteile von den Einnahmen einzelner Prostituierter zur Begleichung von Schleusungsschulden bekommen zu haben.

Dem Geständnis war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Dabei wurde der Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis eine Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren und einem Monat zugesichert. Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich vier Jahre Haft, die Verteidigung drei Jahre und fünf Monate. Die 45-Jährige saß seit Januar in Untersuchungshaft.

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