Der Landkreis Grafschaft Bentheim richtete in seinem Onlineportal eine Jobbörse ein. Dagegen klagte der Verlag einer örtlichen Zeitung und bekam nun recht – wegen einer speziellen Konkurrenzsituation.
Stellenanzeigen: Kommunen dürfen auf ihren Internetseiten keine kostenlosen Anzeigen veröffentlichen
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