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Tod eines Polizisten: Ermittlungen zu Tod eines Polizisten bei Lehrgang dauern an

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Bei einem Lehrgang in Mecklenburg-Vorpommern kam ein junger Beamter aus Hamburg ums Leben. Die Umstände des Vorfalls sind auch nach drei Jahren noch nicht abschließend geklärt.

Auch drei Jahre nach dem Tod eines Hamburger Polizeibeamten bei einem Ausbildungslehrgang in Mecklenburg-Vorpommern sind die Ermittlungen dazu noch nicht abgeschlossen. Wie ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Stralsund mitteilte, warten die Ermittler auf ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Greifswald. 

Damit solle die Frage geklärt werden, ob ein – gegebenenfalls sorgfaltswidriges – Unterlassen mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit ursächlich für den Tod des Beamten war. Als Möglichkeit komme ein verspätetes Herbeirufen ärztlicher Hilfe in Betracht. Der Auftrag für das Gutachten sei im Dezember 2023 erteilt, das Institut “auf die Dringlichkeit der Fertigstellung” hingewiesen worden, sagte der Behördensprecher. Die erforderlichen Akten seien gleichzeitig mit dem Auftrag übermittelt worden.

Verdacht auf fahrlässige Tötung

Der damals 24-jährige Polizist war im Oktober 2021 bei einem sogenannten Nachtmarsch zusammengebrochen und kurz darauf gestorben. Laut Staatsanwaltschaft hatte das Anfang Dezember 2023 abgeschlossene Todesermittlungsverfahrens Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich am Lehrgang beteiligte Polizeibeamten möglicherweise sorgfaltswidrig verhalten haben. Deshalb werde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.

Einem Bericht der “Bild”-Zeitung zufolge dokumentiert ein Polizei-Video, wie der 24-Jährige mehrfach aufgefordert wird, weiterzumachen, obwohl es ihm offensichtlich schlecht gegangen sei. Schließlich hätten ihn mehrere seiner Kollegen aus dem Wald tragen müssen.

Am Morgen danach habe ein Notarzt in einer Kaserne bei Bad Sülze (Vorpommern-Rügen) den Tod des jungen Polizisten festgestellt. Laut “Bild” laufen Ermittlungen gegen fünf Polizei-Ausbilder wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung. Die lange Zeitdauer des Verfahrens stoße bei den Angehörigen des Toten auf Unverständnis.

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