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Urteil: Lebenslange Haftstrafe im zweiten Prozess um erstochene Frau

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Das Gericht hat keine Zweifel, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin getötet hat. In einem ersten Verfahren ging es um Totschlag. Jetzt wurde der Fall neu aufgerollt – und das Urteil fällt härter aus.

Im zweiten Prozess um eine erstochene Frau hat das Landgericht Verden südlich von Bremen den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist damit härter ausgefallen. Der 36-Jährige habe seine ehemalige Partnerin heimtückisch ermordet, sagte die Vorsitzende Richterin. In einem ersten Verfahren hatte der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren wegen Totschlags bekommen.

Nach Angaben des Gerichts zog der Angeklagte nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung in Bad Fallingbostel im Heidekreis aus und brach in die gegenüberliegende Wohnung ein. Von dort aus habe er seine Ex-Freundin über längere Zeit heimlich beobachtet. Er sei wütend gewesen, weil er seinen zweijährigen Sohn nicht sehen durfte. Im August 2022 sei die Situation eskaliert: Der Bulgare habe der 24-Jährigen aufgelauert und mit einem Messer auf sie eingestochen – vor den Augen des Kindes. Das Opfer erlitt nach Angaben des Gerichts bis zu 20 Messerstiche und war sofort tot.

In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Verden den Angeklagten wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach einer Revision der Nebenklage hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Frühjahr auf, weil die Beweise zum Mordmerkmal der Heimtücke nicht richtig beachtet worden seien.

Der Fall musste noch einmal neu verhandelt werden – diesmal fiel die Strafe höher aus. Nach Entscheidung des Gerichts muss der Angeklagte jetzt lebenslang in Haft und den Eltern des Opfers 20.000 Euro mit Zinsen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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