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Nahost: Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Pro-Palästina-Demo

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Am Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel wollen propalästinensische Gruppen in Frankfurt demonstrieren. Ein Gericht verwarf das Verbot der Stadt. Jetzt entscheidet die nächste Instanz.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entscheidet über eine für den 7. Oktober angemeldete propalästinensische Demonstration in Frankfurt. Mit der Entscheidung sei am Montagvormittag zu rechnen, sagte eine VGH-Sprecherin. 

Das Verwaltungsgericht hatte das von der Stadt Frankfurt verhängte Verbot der Kundgebung als rechtswidrig verworfen und die Stadt daraufhin den VGH angerufen.

Die Stadt verkenne die Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, stellte das Verwaltungsgericht fest. Sie könne das Verbot nicht allein mit dem Datum begründen, dem Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs. Ein Eilantrag der Demo-Veranstalter hatte damit Erfolg.

Verwaltungsgericht sieht keine unmittelbare Gefahr

Ein Versammlungsverbot könne nur mit einer unmittelbaren Gefahr gerechtfertigt werden, erklärte das Gericht. Die Gefahrenprognose der Stadt stütze sich aber nur darauf, dass sich die Antragstellerin kontrovers, antisemitisch und antiisraelisch äußere und den islamistischen Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 rechtfertige. Dies reiche nicht aus und übersehe die verfassungsrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit. 

Die Kundgebung war mit dem Titel “Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit” angemeldet worden. Der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) hatte die Anmeldung der Demonstration als “extreme Provokation” bezeichnet. Das Verbot hatte die Stadt damit begründet, dass zu befürchten sei, dass es Straftaten wie Volksverhetzung, Aufrufe zu Straftaten sowie israelfeindliche und antisemitische Äußerungen geben werde und nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei. 

Überfall am 7. Oktober

Am 7. Oktober 2023 hatten islamistische Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen von Gaza aus Israel überfallen. Bei den überraschenden Angriffen über Land, See und Luft töteten sie rund 1.200 Menschen und verschleppten etwa 240 in den Gazastreifen. Israel reagierte mit harten Gegenangriffen.

Bei ähnlichen Demonstrationen war es nach Verboten der Stadt in der Vergangenheit oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Die Kundgebungen waren von verschiedenen Instanzen bis knapp vor Beginn abwechselnd erlaubt und verboten worden.

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