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Mann verliert beide Beine: Prozess um verheerenden Mähdrescherunfall eingestellt

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Ein Landwirt geriet in die Mechanik eines Mähdreschers und verlor beide Beine. Über ein Jahr nach dem Arbeitsunfall stand ein Kollege des Geschädigten vor Gericht. Das Verfahren wurde eingestellt.

Der Prozess um einen verheerenden Mähdrescherunfall, bei dem ein Mann vergangenes Jahr unweit von Rostock beide Beine verloren hat, ist eingestellt worden. Es handle sich um einen tragischen Unfall, nach dem der Rechtsfrieden allerdings wieder hergestellt sei, sagte der Staatsanwalt bei der Verhandlung am Amtsgericht Rostock. Ursprünglich war ein 26 Jahre alter Kollege des Verunfallten wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Der Richter folgte dem Antrag auf Einstellung.

Der inzwischen 26 Jahre alte Geschädigte wollte im August vorigen Jahres die Verstopfung im Kornspeicher eines Mähdreschers mit einer Schaufel beheben und war hineingerutscht. Laut der eingangs vom Staatsanwalt vorgelesenen Anklage geschah dies auf Weisung des Beschuldigten, der die Gefahr missachtet habe. 

Nach Aussage des Verunfallten und einer Erklärung des Angeklagten erfolgte die Entscheidung, in den Kornspeicher zu steigen, allerdings gemeinsam. Das Unfallopfer war sich demnach der Gefahr nicht bewusst. Der Angeklagte wurde seiner Aussage zufolge nur durch einen Anruf davon abgehalten, auch in den Kornspeicher zu steigen, wie er es eigentlich vorgehabt hatte.

Unfallopfer: “Mir geht’s gut”

Der Verunfallte hatte keinen Strafantrag gegen den Kollegen gestellt. Ihr Verhältnis sei weiterhin “gut” und habe sich durch den Unfall nicht verändert. Er wolle nicht, dass es im Nachhinein noch negative Konsequenzen für jemanden gebe. “Also mir geht’s gut, psychisch auch”, sagte der junge Mann. “Ich hab’ auch jeden Tag damit zu tun, aber trotzdem geht das Leben ja weiter.”

Ein langwieriger Rettungseinsatz auf dem Feld unter widrigsten Bedingungen rettete dem Landwirt das Leben. Zur Verhandlung kam er mit Prothesen und in einem Rollstuhl. Er ist weiterhin im gleichen Landwirtschaftsbetrieb angestellt wie der ursprünglich Angeklagte und arbeitet seiner Aussage nach hauptsächlich im Büro. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.

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