Home » Verkehrspolitik: Grünen-Fraktion kritisiert Studie zum A5-Ausbau

Verkehrspolitik: Grünen-Fraktion kritisiert Studie zum A5-Ausbau

Von

Schon seit längerem steht ein möglicher Ausbau der Autobahn 5 bei Frankfurt in der Diskussion, im Sommer wurde eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Die Grünen-Fraktion sieht in dem Papier große Lücken.

Die Grünen-Fraktion im hessischen Landtag hat einen Ausbau der Autobahn 5 auf zehn Spuren als finanz- und wirtschaftspolitisch unverantwortlich kritisiert. Eine im Sommer veröffentlichte Machbarkeitsstudie – die zu einem positiven Ergebnis kam – weise große Lücken auf, erklärte die verkehrspolitische Sprecherin Katy Walther in Wiesbaden. Sie verwies darauf, dass in Deutschland zahlreiche Autobahnbrücken saniert und Bahnstrecken ausgebaut werden müssten. In solchen Projekten sei das Geld besser aufgehoben als im Ausbau der A5.

“Unsere Analyse (der Machbarkeitsstudie) zeigt, dass der Verkehr weniger stark wächst, als die Prognosen sagen, und sich die Stauschwerpunkte in Hessen laut ADAC Staubilanz allesamt nicht auf dem vom Ausbau betroffenen Abschnitt befinden”, erläuterte Walther. Bislang lägen auch keine belastbaren Grundlagen zur Bewertung der Idee einer Einhausung vor. In der Studie gebe es keine Erörterung zur Frage der bautechnischen Machbarkeit und auch keine Risikobewertung nach der Tunnel-Richtlinie.

Kritik an möglichem Ausbau

Ein Ausbau der Autobahn 5 wird schon länger diskutiert. Eine mehrere Hundert Seiten umfassende Studie einer Ingenieursgesellschaft über den Abschnitt zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg war zu dem Schluss gekommen, dass eine Erweiterung auf zehn Spuren grundsätzlich technisch möglich sei.

Gegen einen möglichen Ausbau gibt es Kritik, am kommenden Sonntag ist eine Fahrraddemo auf der Autobahn geplant. Die Stadt Frankfurt hatte diese Route untersagt, jedoch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt eine Niederlage erlitten. Das Gericht gab grünes Licht für eine Demo auf der Autobahn. Ein Stadtsprecher kündigte auf dpa-Nachfrage an, dass die Kommune gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen werde. 

VERWANDTE BEITRÄGE