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Prozesse: Tod einer Deutschen in Norwegen – Waffenhändler angeklagt

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Der mutmaßliche Täter ist tot, jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Tatwaffe abgeschlossen, mit der eine Frau in Skandinavien getötet wurde.

Rund ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer 24-Jährigen in Norwegen hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Waffenhändler aus Ahaus erhoben. Aus dem Besitz des 29-Jährigen aus dem westlichen Münsterland soll die Pistole stammen, mit der die Frau von ihrem Freund während eines Skandinavien-Urlaubs erschossen wurde, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. 

Der wegen Mordes angeklagte 29-Jährige hatte im März 2024 in der Untersuchungshaft Suizid begangen. Zum Prozess war es deshalb nicht gekommen. Laut den Ermittlungen hatte der zu seinem Todeszeitpunkt 29-Jährige die Pistole im März 2023 bei dem Waffenhändler gekauft. 

Allerdings hätte er die Waffe wegen einer fehlenden waffenrechtlichen Erlaubnis nur auf der dortigen Schießbahn und nicht außerhalb der Waffenhandlung nutzen dürfen. Bis zuletzt war die Pistole auf den Waffenhändler registriert und vermutlich auch aufbewahrt worden. Wie der in der U-Haft gestorbene an die Pistole gekommen ist, ist bis heute offen. 

Womöglich gegen Aufbewahrungspflichten verstoßen

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Händler gegen Aufbewahrungspflichten verstoßen hat. Bis zu einer Prüfung der Behörden im Oktober 2023 soll der Händler nicht gemerkt haben, dass die Waffe verschwunden war. Laut Anklage ist dem Mann deshalb der Tod der 24-Jährigen wegen Fahrlässigkeit zuzurechnen. Zu dem Vorwurf hat er sich bislang laut Mitteilung nicht geäußert. 

Die Leiche der 24-Jährigen war Mitte Oktober 2023 an einem See etwa 300 Kilometer nördlich von Oslo gefunden worden. Die Eltern der Frau hatten ihre Tochter als vermisst gemeldet, weil sie nach dem Urlaub nicht zur Arbeit erschien und nicht erreichbar war. 

Daraufhin rückte ihr Freund ins Visier der Ermittler. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten den Angaben zufolge die mutmaßliche Tatwaffe, das Handy und das Portemonnaie des Opfers sowie weitere Schusswaffen.

Mitteilung Staatsanwaltschaft

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