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AfD: Beobachtung durch Verfassungsschutz weiter zulässig – Gericht lässt Revision nicht zu

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Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen »Verdachtsfall« beobachten lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revision seien nicht gegeben.

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