Klagen wegen Preiserhöhungen und eines Datenlecks: Das sollten Nutzer von Amazon Prime, PlayStation Plus von Sony und Metas Facebook wissen.
Die Verbraucherzentralen haben gegen Amazon, Sony Interactive Entertainment Europe und Meta geklagt. In zwei Fällen geht es unter anderem um Preiserhöhungen, in dem anderen um ein Datenleck. Ein Überblick für Nutzerinnen und Nutzer über den derzeitigen Stand.
Preiserhöhung von Amazon Prime unzulässig
Im September 2022 wurden die Preise für Amazon Prime und damit auch für das Streamingangebot Prime Video erhöht. Statt 69 Euro jährlich oder 7,99 Euro im Monat, zahlen Kundinnen und Kunden seither regulär 8,99 Euro monatlich oder 89,90 Euro im Jahr.
“Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt”, wird Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, in einer Pressemitteilung zitiert. Die Preiserhöhung sei ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden unzulässig. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und Amazon könne Berufung einlegen. “Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten”, teilte eine Amazon-Sprecherin dem IT-Portal “Golem.de” mit.
Mitglieder hätten laut Verbraucherzentrale bisher bei dem monatlichen Zahlungsmodell bis zu 28 Euro zu viel bezahlt. Bei dem jährlichen seien es bis zu 62,70 Euro. Für den Konzern bedeute dies, dass mögliche Erstattungen in einem “dreistelligen Millionenbereich” liegen könnten. Eine Sammelklage ist bereits geplant, sollte das Unternehmen keine Erstattung vornehmen.
Im Fall eines Erfolgs einer solchen Klage würden Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich dieser anschließen, das Geld zurückbekommen. Die Verbraucherzentrale erklärt auf einer ihrer Internetseiten: “Wenn die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht hat, eröffnet das Bundesamt für Justiz anschließend das Klageregister. Wenn dieses Register eröffnet ist, können sich die Betroffenen eintragen und so an der Klage teilnehmen.”
Das Klageregister für eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon ist seit vergangenem Mai geöffnet. In diesem Fall geht es um eine Rückerstattung von monatlich 2,99 Euro. Amazon verlangt diesen Betrag, wenn Abonnentinnen und Abonnenten keine zusätzliche Werbung sehen möchten.
Zustimmung für Preiserhöhung bei PlayStation Plus
Auch von einem Urteil zum kostenpflichtigen PlayStation-Plus-Abo wurde kürzlich berichtet. Wenn Sony Interactive Entertainment Europe die Preise “bei laufenden Verträgen erhöhen will”, werde von Abonnenten eine “ausdrückliche Zustimmung” benötigt. Das erklärt Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). “Die bisherige Preisanpassungsklausel ist unwirksam. […] Außerdem darf das Unternehmen die Zahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele nicht jederzeit beliebig einschränken können.”
Man hatte sich auf Seite des Unternehmens laut vzbv-Mitteilung in den Nutzungsbedingungen offengehalten, “den Preis für das Abonnement einseitig zu ändern”. Das Kammergericht Berlin sei der Meinung, dass diese Klausel die Kundschaft “unangemessen benachteiligt”. Sie biete darüber hinaus “einen Spielraum für unkontrollierbare Preiserhöhungen“.
Da Kundinnen und Kunden zudem beim Abschluss eines Vertrags nicht absehen könnten, “welche Leistungsänderungen auf sie zukommen können”, sei eine “weitgefasste Befugnis zur Änderung der vereinbarten Leistungen” in einer weiteren Klausel nicht zumutbar. Sony habe sich “vorbehalten, die Anzahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele und Online-Funktionen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern”. Dieses Urteil sei ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Sony habe am Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Sammelklage wegen Datenleck bei Facebook
Der Bundesgerichtshof hat im November 2024 entschieden, dass ein Kontrollverlust über eigene Daten einen Schaden darstellt. Gegen Meta hat der vzbv wegen einer Datenpanne bei Facebook noch Ende des Jahres eine Sammelklage eingereicht. Durch diese habe man verhindert, dass entsprechende Ansprüche verjähren. Von dem Datenleck, das 2021 bekannt wurde, sind laut Medienberichten alleine in Deutschland etwa sechs Millionen Menschen betroffen.
Man eröffne Millionen Nutzerinnen und Nutzern “in Deutschland einen Weg für eine Entschädigung in Folge des Datenlecks bei Facebook”, wurde Jutta Gurkmann vom vzbv im Dezember zitiert. Betroffenen stehe den Verbraucherschützern zufolge voraussichtlich Schadenersatz in Höhe von mindestens 100 Euro zu. Der als Musterfeststellungsklage eingereichten Sammelklage können sich Nutzer noch nicht anschließen. Das Bundesamt für Justiz werde das Klageregister voraussichtlich Anfang diesen Jahres öffnen.