Home » Corona-Pandemie: Prozess um Maskenbetrug: Großteil der Anklage fallengelassen

Corona-Pandemie: Prozess um Maskenbetrug: Großteil der Anklage fallengelassen

Von

Am Landgericht Nürnberg-Fürth geht ein Prozess gegen zwei Männer zu Ende, die teils minderwertige Corona-Schutzmasken aus China verkauft haben. Wollten sie betrügen oder waren sie nur naiv?

Im Prozess um mögliche Betrügereien bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken aus China am Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Staatsanwaltschaft einen Großteil ihrer Anklage gegen die beiden Angeklagten fallengelassen. Der Vorwurf, die beiden Männer aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz hätten in großem Stil in betrügerischer Absicht Corona-Schutzmasken an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verkauft, habe in der Hauptverhandlung nicht aufrechterhalten werden können, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Ursprünglich war von einem Schaden in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro ausgegangen worden. 

Fragwürdige Qualität

Im späteren Verlauf der Pandemie sei allerdings die fragwürdige Qualität der Masken nachweislich bekannt gewesen. Dennoch hätten die beiden Männer mit erheblicher krimineller Energie und Skrupellosigkeit die Masken etwa an Apotheken weiterverkauft. Der hierbei entstandene Schaden sei mit gut 17.000 Euro jedoch im Vergleich zu dem Umfang der Geschäfte mit dem Landesamt gering gewesen. Bewährungsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten seien angemessen, hieß es in dem Plädoyer. 

Der Verteidiger eines der Angeklagten forderte am Vormittag Freispruch in allen Punkten für seinen Mandanten. Die Geschäftsleute hätten keine Betrugsabsicht gehabt. Als Händler mit Autoteilen, die in der Corona-Pandemie erst in den Import von Medizinprodukten eingestiegen seien, hätten sie keinerlei Erfahrung mit dem komplexen Geflecht von Qualitätsstandards gehabt. 

Die Verteidigung des zweiten Angeklagten – ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler – forderte eine Verurteilung ihres Mandanten zu einer geringen Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Der 34-Jährige hatte sich im Zuge der Maskengeschäfte einer Urkundenfälschung schuldig gemacht, als er Stempel und Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte. 

Beide Angeklagten hatten fast drei Monate in Untersuchungshaft gesessen und im Zuge des sich über mehr als drei Jahre hinziehenden Verfahrens erhebliche private und berufliche Probleme erfahren. Die Autoteile-Firma des Duos musste aufgelöst werden, privates Vermögen wurde eingefroren. Einer der Angeklagten erlebte die Geburt seines ersten Kindes als Gefangener in Untersuchungshaft. Die Verteidigung sprach von fehlender Verhältnismäßigkeit. 

Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte es erhebliche juristische Zweifel an der Anklage gegeben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens zunächst abgelehnt. Erst nach dem Widerspruch der Staatsanwaltschaft und einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg kam es überhaupt zu der mündlichen Verhandlung. 

Aiwanger als Zeuge 

In dem Prozess hatte auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als Zeuge ausgesagt. Der seiner Partei angehörende Angeklagte hatte sich bei der Anbahnung der Geschäfte mit einem Hilfegesuch an den Landespolitiker gewandt. Im Verlauf der Zeugenaussagen Aiwangers und mehrerer Beamten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit war auch die chaotische Situation hinsichtlich der Maskenbeschaffung während der Pandemie zur Sprache gekommen. Von “vogelwilden Zeiten” und “Wildwest” war die Rede. 

Das Urteil der 16. Strafkammer des Landgerichts wird noch am Freitag erwartet.

VERWANDTE BEITRÄGE