Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes hat im vergangenen Jahr insgesamt gut 103 Millionen Euro durch Verkehrsverstöße eingenommen. Rund 75 Prozent davon entfallen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Temposünder haben dem Land Hessen im vergangenen Jahr etwa 77 Millionen Euro in die Kassen gespült. Insgesamt wurden laut hessischem Innenministerium 2024 bei allen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel geführten Ordnungswidrigkeitenverfahren rund 103,3 Millionen Euro eingenommen und an den Landeshaushalt abgeführt. “Von der Gesamtanzahl der dort geführten Verfahren entfielen 74,67 Prozent auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, was einem rechnerischen Anteil von circa 77 Millionen Euro entspricht”, erläuterte eine Sprecherin des Ministeriums.
Eine Differenzierung der Einnahmen nach Art der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung – also mittels mobiler oder stationärer Messung – sei nicht möglich. Auch biete die Zahl kein Gesamtbild über die Verfahren, die bei den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde, oder bei der Stadt Frankfurt am Main geführt wurden, betonte die Sprecherin.
Frankfurt hat eigene Bußgeldstelle
Frankfurt hat eine eigene Bußgeldstelle. Dort fließen die Einnahmen zu 100 Prozent in die Stadtkasse. In den anderen Städten ist ab einer Geldbuße von 60 Euro die Bußgeldstelle verantwortlich. Für die Bearbeitung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Kommunen zuständig. Dazu zählen Sanktionen bis einschließlich 55 Euro. Wird das Verwarnungsgeld bezahlt, verbleibt es nach Angaben des Innenministeriums bei der Kommune.
Wird die Verwarnung nicht angenommen, muss der Verstoß demnach mit Bußgeld geahndet werden. Dann ist wieder die Zentrale Bußgeldstelle zuständig. Dort wird das Verfahren dann als Bußgeldverfahren betrieben, auch wenn es sich um einen Verstoß bis einschließlich 55 Euro handelt. Kann die Ahndung erfolgen, erhält die Kommune 40 Prozent der Einnahmen als Ausgleich.
Außerdem ist die Bußgeldstelle zuständig für die Bearbeitung aller Verfahren, die auf Messungen der hessischen Polizei beruhen – und zwar unabhängig von der Regelsanktionshöhe.