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Transparenzgesetz: Wenn Behörden mauern – Beauftragter berichtet von Fällen

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Bürger in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch darauf, unkompliziert an Informationen von Behörden zu kommen. Nicht immer wird der aber erfüllt.

Ob Informationen einer Kommune zu einem Bauprojekt oder Vermessungsdaten eines Landesamtes: Wer von Behörden nicht die Auskünfte bekommt, auf die er per Gesetz Anspruch hat, für den gibt es in Rheinland-Pfalz eine Anlaufstelle – den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Mit welchen Fällen sich Dieter Kugelmann im vergangenen Jahr beschäftigt hat und wie sie ausgingen, wird er an diesem Mittwoch (11.00 Uhr) berichten. 

Rechtliche Grundlage für den Anspruch auf einen möglichst unkomplizierten Zugang zu Informationen ist das Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Der Grundgedanke dahinter ist, dass dadurch politische Entscheidungen nachvollziehbarer werden und die demokratische Meinungsbildung gefördert wird. Es kommt aber immer wieder dazu, dass Behörden sich quer stellen oder unzulässige Bedingungen für die Herausgabe von Informationen stellen.

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