Home » Landgericht Frankfurt: Versuchter Mord im Obdachlosenheim: Anklage verlesen

Landgericht Frankfurt: Versuchter Mord im Obdachlosenheim: Anklage verlesen

Von

Nach einem Streit soll der Angeklagte einem Mitbewohner von hinten in den Rücken gestochen haben. Wäre die Klinge dabei nicht abgebrochen, hätte der Stich noch schlimmere Folgen haben können.

Beim ersten Prozesstag wegen eines versuchten Mordes im Obdachlosenmilieu ist die Anklage verlesen worden. Dem 41-jährigen Angeklagten werde versuchter heimtückischer Mord vorgeworfen, las der Staatsanwalt im Frankfurter Landgericht vor.

Vorwurf: Heimtückischer Messerangriff

Der aus Moldau stammende Mann soll in einer Nacht im April 2024 einem weiteren Bewohner einer Frankfurter Obdachlosenunterkunft mit einem Messer von hinten in den Rücken gestochen haben. Dies hätte laut Anklage “potenziell tödliche Folgen haben können”. Bei der Tat sei jedoch die Klinge abgebrochen, sodass nur die Muskulatur verletzt worden sei. Die über 16 Zentimeter lange Klinge war im Rücken steckengeblieben. 

Zwei Wochen vor der angeklagten Tat war der Mann in die Obdachlosenunterkunft gezogen. Vor der Tat soll er eine unbekannte Menge Alkohol getrunken haben und dabei gegenüber anderen Bewohnern zunehmend aggressiv geworden sein. Das spätere Opfer soll ihm gesagt haben, er solle sich benehmen, ansonsten müsse er die Unterkunft verlassen. Etwa zehn Minuten später soll der Angeklagte mit dem Messer in der Hand aus der Haustür getreten sein und einmal auf das Opfer eingestochen haben, das dort mit weiteren Menschen stand und ihm den Rücken zudrehte. Seit der Tat sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Herausforderungen im Verfahren

Da viele Zeugen keine Wohnanschrift hätten, werde es “ein schwieriges Verfahren”, kündigte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer an. Nach der bisherigen Planung soll Anfang Februar das Urteil verkündet werden.

VERWANDTE BEITRÄGE