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Bundesverfassungsgericht: Polizeikosten: Hessen will einheitliche Vorgehensweise

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Die DFL scheitert mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen. Hessen wägt ab, will aber ein bundesweit gemeinsames Vorgehen.

Hessen zeigt sich über das Urteil zur Beteiligung von Fußball-Bundesligavereinen an Polizeikosten bei Hochrisikospielen erfreut, strebt aber ein bundesweit einheitliches Vorgehen an. “Alles andere würde auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen”, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Dennoch begrüßte er die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. “Sie bringt die notwendige Klarheit, dass eine Beteiligung von Vereinen der 1. Bundesliga an Polizeikosten grundsätzlich möglich ist”, sagte Poseck weiter. Man werde die Entscheidung sorgfältig auswerten und unter Einbeziehung aller Gesichtspunkte Schlussfolgerungen für Hessen ziehen. Die Entscheidung eröffne die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung, eine Verpflichtung spreche sie nicht aus. 

Gute Zusammenarbeit mit der Eintracht

Nach Posecks Ansicht kommt es bei den weiteren Überlegungen darauf an, den immensen polizeilichen Aufwand einerseits und die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Profifußballs andererseits zu berücksichtigen. “Zudem wird es um Abgrenzungsfragen gehen. Dies gilt sowohl für den Umgang mit anderen Fußballligen als auch mit anderen Sportarten und anderen Großveranstaltungen”, sagte der CDU-Politiker.

Er setzt weiterhin auf die gute Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Polizei. Sicherheit sei eine Gemeinschaftsaufgabe. Hessen sei auf einem guten Wege. Das gelte auch besonders für Eintracht Frankfurt, mit der es eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei gebe. “Die Eintracht unternimmt auch selbst umfassende Anstrengungen für die Sicherheit. Diesen gemeinsamen Weg gilt es, losgelöst von der Kostenfrage fortzusetzen”, sagte Poseck. 

DFL scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war zuvor im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).

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