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Bundesverfassungsgericht: DFL muss höhere Polizeikosten bei Hochrisikospielen zahlen

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Bisher wehrte sich die DFL zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Das Bundesverfassungsgericht greift jetzt durch.

Die deutschen Profi-Fußballvereine müssen sich an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag das Gesetz von Bremen für verfassungsgemäß. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL), dem Zusammenschluss der Bundesliga-Vereine, abgewiesen.

Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.

Bundesverfassungsgericht greift durch

Die Hansestadt hatte als erstes und bisher einziges Bundesland 2014 beschlossen, dass sich die Veranstalter von Profi-Fußballspielen an den Mehrkosten beteiligen müssen, die bei Hochrisiko-Begegnungen für den erhöhten Polizeieinsatz entstehen. Die Gebühr wird bei allen Großveranstaltungen fällig, die gewinnorientiert sind, über 5000 Teilnehmer haben und bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalt kommen kann.

BVG zu Kosten für Polizei in der Bundesliga, 19.50

Im Jahr 2015 erfolgte dann der erste Kostenbescheid für das Spiel Werder Bremen gegen Hamburger SV über rund 425.000 Euro. Inzwischen wurden über drei Millionen Euro fällig, die die DFL aber nur teilweise und unter Vorbehalt bezahlte. Der Ligaverband hatte vor mehreren Gerichtsinstanzen gegen die Bescheide geklagt.

DFL nennt Sicherheit bei Hochrisikospielen eine staatliche Aufgabe

Der Fall war bereits bis vor das Bundesverwaltungsgericht gegangen, wo die DFL 2019 verlor. Sie wandte sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht. Ihr Hauptargument ist, dass die öffentliche Sicherheit eine staatliche Aufgabe sei, die auch vom Staat bezahlt werden müsse. Das Urteil in Karlsruhe war mit Spannung erwartet worden, weil auch in anderen Bundesländern immer wieder über die Rückforderung von Mehrkosten bei solchen Spielen nachgedacht wird.

Als Hochrisikospiele werden Spiele bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Lagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Freie Hansestadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. Die DFL hält die Regelung für verfassungswidrig.

Hinweis: Diese Meldung wurde aktualisiert.

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