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Wahlrecht: XXL-Landtag? Grünen-Fraktionschef wäre zu Oberdeckel bereit

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Mit dem neuen Wahlrecht könnte der Landtag anwachsen. Die Grünen, die das Gesetz aus der Taufe hoben, glauben zwar nicht daran – zeigen sich aber bereit, die Reißleine zu ziehen.

Immer mehr Abgeordnete, immer mehr Kosten, immer weniger Platz: Der Streit über die drohende Aufblähung des Landtags erregt die Gemüter. Dazu läuft derzeit ein Volksbegehren und parallel ein Rechtsstreit vor dem Verfassungsgerichtshof. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hat nun zugesichert, dass er unter Umständen zur Einführung einer Obergrenze bereit wäre, sollte die Zahl der Abgeordneten nach der nächsten Landtagswahl wirklich aus dem Ruder laufen. 

Auch CDU-Fraktionschef Manuel Hagel zeigte sich zu künftigen Gesprächen in der Sache bereit – allerdings gab er sich skeptischer. Eine starre Obergrenze dürfe nicht dazu führen, dass direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr ins Parlament einzögen – so wie nach der Wahlrechtsreform im Bund. 

Kein Aufblähungs-Automatismus

Schwarz sagte, für den Fall, dass es da Verwerfungen geben sollte, werde man sich das Landtagswahlrecht in der nächsten Legislaturperiode nochmals vornehmen – “und auch überprüfen, ob man da eine Plafondierung oder Ähnliches einziehen muss”. Damit meint er eine Begrenzung nach oben hin. 

Wie ein solcher Deckel aussehen und ab wann er greifen soll, sagte Schwarz nicht. Das sei eine schwierige verfassungsrechtliche Diskussion, betonte er. Für den Fall eines zu großen Landtags sei er aber bereit, dafür ins Gespräch zu gehen und nachzujustieren. 

Allerdings sei der Fall unwahrscheinlich, so Schwarz. Er habe durchrechnen lassen, wie sich das neue Wahlrecht auf die vergangenen Wahlen ausgewirkt hätte – es hätte demnach nur wenig verändert am Ergebnis. Das neue Landtagswahlrecht führe nicht zwingend zu einer Vergrößerung des Landtags, dafür aber zu einem moderneren Landtag mit einer höheren Repräsentanz von Frauen, so Schwarz. 

CDU will kein Wahlrecht wie im Bund

Die von der Verfassung für den Landtag vorgesehene Größe von 120 Parlamentariern sei genau richtig, sagte CDU-Fraktionschef Hagel. Es sei Spekulation, dass sich der Landtag künftig vergrößere. Sollte diese aber Wirklichkeit werden, könne man natürlich mit der CDU reden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Andreas Deuschle, sagte, man wolle aber keinesfalls ein Wahlrecht wie im Bund, wo ein direkt gewählter Abgeordneter nicht mehr ins Parlament einziehe. 

Streit landet vor Gericht

Hintergrund: Im Jahr 2022 wurde in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach der Zweitstimme. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, kommen Überhangmandate zustande. Dadurch entstehende Ungleichgewichte werden wieder durch Ausgleichsmandate kompensiert – was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt.

Unter anderem die FDP fürchtet deshalb eine Aufblähung des Parlaments – und trug den Zoff übers Wahlrecht gar vor den Verfassungsgerichtshof. Laut Wahlgesetz muss der Landtag mindestens 120 Sitze haben. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hat er derzeit mehr als 150 Abgeordnete. Die Liberalen rechnen mit bald mehr als 200 Parlamentariern im Plenum.

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