Für Muslime in Thüringen ist es nicht einfach, tote Angehörige nach muslimischen Traditionen zu bestatten. Doch inzwischen gibt es immerhin schon mehrere muslimische Grabfelder im Land.
Muslime haben auch in Thüringen inzwischen in mehreren Kommunen die Möglichkeit, tote Angehörige möglichst nah an muslimischen Traditionen zu bestatten – auch wenn die deutsche Rechtslage die Befolgung der Riten oft nicht vollständig zulässt. Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass es über Gespräche oftmals trotz dieser Schwierigkeiten möglich sei, den religiösen Bedürfnissen der betroffenen Familien zumindest ein Stück weit nachzukommen, sagte Thüringens Migrationsbeauftragte, Mirjam Kruppa, der Deutschen Presse-Agentur.
Sterbefälle seien Ausnahmesituationen für alle Betroffenen. “Deshalb ist es wichtig, dass auch im Falle muslimischer Familien sowohl Angehörige als auch Bestattungsunternehmen, Kliniken und Friedhofsverwaltungen wissen, was es gibt und was möglich ist.”
Nach Kruppas Angaben gibt es inzwischen in acht Kommunen des Freistaats muslimische Grabfelder – in Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Mühlhausen, Nordhausen, Sonneberg und Weimar. Dabei handele es sich um ausgewiesene Friedhofsabschnitte, die den besonderen Anforderungen einer muslimischen Bestattung, wie beispielsweise der Ausrichtung der Gräber nach Mekka, so weit wie möglich entgegenkämen. “Es ist ein gutes Zeichen, dass immer mehr Kommunen in Thüringen auch auf den Friedhöfen der zunehmenden Vielfalt der Thüringer Bevölkerung gerecht werden”, sagte Kruppa. Die Grabfelder seien in der Regel in Zusammenarbeit mit den muslimischen Gemeinden vor Ort entstanden.
Muslimische Riten teilweise nicht mit deutschem Recht vereinbar
Muslimische Bestattungsriten sind in vielen Details nicht mit der deutschen Rechtslage vereinbar. So muss der Leichnam der muslimischen Tradition zufolge eigentlich innerhalb eines Tages nach seinem Tod bestattet werden. Das Thüringer Bestattungsgesetz dagegen schreibt vor, dass mindestens 48 Stunden zwischen Eintritt des Todes und der Beisetzung vergehen müssen, wie es in einer Broschüre der Landesbeauftragten zu diesem Themenkomplex heißt. “Eine schnellstmögliche Bestattung kann angestrebt und eine entsprechende Ausnahme beim Gesundheitsamt beantragt werden.” Die Frist von einem Tag könne dennoch in der Praxis nur “selten eingehalten werden”.
Zudem sollen Muslime nach muslimischer Tradition nach Angaben in der Broschüre sarglos bestattet werden. Das lasse das Thüringer Gesetz zwar grundsätzlich zu, allerdings stünden dieser Möglichkeit viele Friedhofssatzungen entgegen. “Wenn eine sarglose Bestattung nicht möglich ist, kann als Kompromiss der Sargdeckel nicht ganz geschlossen werden”, heißt es in dem Text.