Seit 2022 haben mehr als 240 ukrainische Ärztinnen und Ärzte in Hessen einen Antrag auf Approbation gestellt – nur gut zwei Dutzend dürfen inzwischen hier ihren Job nachgehen. Woran liegt das?
Hessen sucht Ärzte und Ärztinnen, geflüchtete ukrainische Mediziner und Medizinerinnen suchen einen Job. Dies könnte eine Win-win-Situation sein – jedoch ist die Anerkennung der Berufsabschlüsse nach wie vor langwierig und kompliziert.
In den Jahren 2022 und 2023 haben 86 ukrainische Ärztinnen und Ärzte in Hessen einen Antrag auf Approbation gestellt, nur 24 dieser Mediziner und Medizinerinnen erhielten inzwischen die staatliche Zulassung zum Arztberuf, wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervorgeht. Die übrigen Anträge befänden sich weiter in der Bearbeitung, ergänzte eine Ministeriumssprecherin auf dpa-Anfrage. Nur in wenigen Fällen komme es zu einer Rücknahme des Antrags, sehr selten zu einer Ablehnung.
Ministerium: Patientenschutz steht im Mittelpunkt
Im Jahr 2024 seien 156 neue Anträge ukrainischer Staatsangehöriger hinzugekommen, wovon bislang einer positiv beschieden sei. Die anderen befänden sich ebenfalls noch in der Bearbeitung. “Bei allem steht immer der Patientenschutz im Mittelpunkt und die Prüfung der Anträge hat daher gründlich und mit höchster Sorgfalt zu erfolgen”, erläuterte die Sprecherin. Dieser Vorgang sei sehr komplex, da eine einheitliche Vorgehensweise aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle nicht möglich sei.
Opposition sieht eine “erschreckende” Bilanz
“Angesichts dessen, dass sich die Landesregierung eine bessere Gesundheitsversorgung aller Hessinnen und Hessen auf die Fahnen geschrieben hat, sind die vorliegenden Zahlen erschreckend”, bilanzierte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Kathrin Anders. “Wir brauchen all diese Menschen an den Betten von Alten und Kranken und nicht als Akten in den Behörden.”
Die Ministeriumssprecherin bekräftigte: “Es besteht ein großes Interesse daran, die Antragstellerinnen und Antragsteller mit entsprechenden Abschlüssen und Eignung schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können.” Der Beitrag durch zugewanderte Ärztinnen und Ärzte im hessischen Gesundheitswesen sei für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar.
Bundesgesetzliche Vorgaben kosten Zeit
Die Bundesländer ständen bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen jedoch alle vor der gleichen Herausforderung, erläuterte die Ministeriumssprecherin weiter. Die Bearbeitungszeit von Anträgen aus Staaten außerhalb der EU sei aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben ein sehr kompliziertes und zeitaufwendiges Verfahren.
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege sei dabei, seine Prozesse zu verbessern, teilte das Ministerium mit. Unter anderem sei eine sogenannte “Fast Lane” (“schnelle Spur”) eingerichtet worden. Sie ist für Kräfte reserviert, die an einer hessischen Klinik tätig werden sollen. Hierunter fallen auch Ärztinnen und Ärzte aus der Ukraine.