Wer hat auf ein Gesetz oder eine Verwaltungsentscheidung wie Einfluss genommen? Hamburgs rot-grüne Koalition will mit einem Lobbyregister nun Licht ins Dunkle bringen.
Hamburgs rot-grüne Koalition will noch vor der Bürgerschaftswahl ein Lobbyregister auf den Weg bringen. So sollen künftig alle an Gesetzgebungsverfahren und Verwaltungsentscheidungen beteiligten Personen registriert und inhaltliche Argumente offengelegt werden. Damit sollen politische Entscheidungsprozesse transparenter werden, teilten SPD und Grüne mit.
Die Bürgerschaft werde über den Antrag in ihrer ersten Sitzung des Jahres am 15. Januar abstimmen. In Kraft treten soll das Gesetz dem Antrag zufolge am 1. September 2027.
SPD: Bürger sollen Argumente der Lobbyisten kennen
Hamburgerinnen und Hamburger sollen die Möglichkeit bekommen, sich über Einflussnahmen genauer zu informieren, sagte der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Urs Tabbert. Dazu werde nicht nur transparent gemacht, welche Akteurinnen und Akteure Lobbyarbeit betrieben, “sondern auch, welche inhaltlichen Argumente dabei vorgebracht werden”. Die Sprecherin für Digitalisierung und Datenschutz der Grünen-Fraktion, Eva Botzenhart, betonte: “Mit diesem Antrag macht Rot-Grün sichtbar, wer Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nimmt und stärkt damit die demokratische Willensbildung.”
In dem rot-grünen Antrag heißt es, Lobbyarbeit von Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen sei in vielen Fällen sehr sinnvoll, um eine Politik machen zu können, die sich an realen Gegebenheiten orientiere. Andererseits habe sich die Lobbyarbeit quantitativ und qualitativ stark ausgeweitet. So sei die Zahl der im EU-Transparenzregister verzeichneten deutschen Organisationen von 2013 bis 2023 von 678 auf mehr als 1.500 gestiegen, in dem 2022 eingeführten Lobbyregister des Bundes seien aktuell mehr als 5.900 Organisationen und Einzelvertreter eingetragen.
Bei Verstößen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro
Nach den Plänen von SPD und Grünen gibt es nicht nur eine Registrierungspflicht. Auch sollen Stellungnahmen und Beiträge der Lobbyisten in einer maschinenlesbaren und mit einer Suchfunktion versehenen Datenbank veröffentlicht werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohten Geldbußen in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Von einer Registrierungspflicht ausgenommen seien unter anderem Diplomaten, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, politische Stiftungen und Religionsgemeinschaften.
Hamburg hatte im vergangenen Jahr beim Lobbyranking von Transparency International Deutschland gerade einmal den 12. von 16. Plätzen erreicht. Grund war vor allem das Fehlen eines Lobbyregisters und eines legislativen Fußabdrucks. Beim legislativen Fußabdruck geht es den Angaben zufolge um eine inhaltliche und chronologische Aufzeichnung der Entstehung einer Gesetzesvorlage sowie Nennung der an der Entstehung Beteiligten und ihrer Beiträge. Insgesamt schaffte die Hansestadt damals nicht mehr als 20 Prozent der möglichen Transparency-Kriterien.