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Kritik an neuem Gesetz: Ministerin für Nachbesserung bei Krankenhausreform

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Die Krankenhausreform ist seit Jahresbeginn in Kraft. Was heißt das für Brandenburg?

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) hat Nachbesserungen bei der Krankenhausreform gefordert. “An vielen wichtigen Punkten der Reform muss noch nachgebessert oder präzisiert werden”, teilte die Politikerin mit. Müller nannte unter anderem die Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung und die Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds. 

Die Ministerin teilte zudem mit, dass die neue Brandenburger Landesregierung alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt sichern wolle.

Die Krankenhausreform ist seit dem 1. Januar in Kraft. Auf einen Schlag umgesetzt wird sie aber nicht, sondern nach und nach bis 2029. Geplant ist, dass die Länder ihren Kliniken bis Ende 2026 die jeweiligen Leistungsgruppen zuweisen. Die Finanzierung soll dann 2027 und 2028 schrittweise auf das neue System umgestellt werden.

Müller fordert Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds

Müller hatte im Dezember gefordert, dass der Bund sich mit einem Anteil von 40 Prozent am geplanten Transformationsfonds beteiligen solle. Die Kliniken in Deutschland sollen für die Krankenhausreform einen Transformationsfonds erhalten, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant sind.

Bislang sei vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden sollen. Der Bund müsse einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV könnten dann ihrerseits je 30 Prozent beitragen, so Müller.

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