Seit 1. Januar ist bei zahlreichen Kultur-Klassikern der Rechtsschutz entfallen. Damit sind Werke von Disney bis Dali frei verwendbar.
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Schutz der Urheberrechte für eine Vielzahl von Kunstwerken aus dem Jahr 1929 offiziell erloschen. Laut “Entertainment Weekly” betrifft dies frühe Hitchcock- und Disney-Filme genauso wie musikalische Evergreens wie “Singin’ in the rain” oder Ravels “Boléro.” Das bedeutet: Tausende von Titeln, deren Urheberrechte abgelaufen sind, dürfen künftig nach Belieben frei kopiert, verbreitet oder erweitert werden. Medienschaffenden wie Laien eröffnet dies eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Filme: Erste sprechende Micky Maus und “Singin’ in the rain”
95 Jahre lang sind die meisten Kreativwerke durch das Urheberrecht und das Recht am geistigen Eigentum geschützt. Vor 95 Jahren, im Jahr 1929, erblickten zahlreiche kreative Meilensteine menschlicher Kultur das Licht der Welt. Seit Jahresbeginn sind sie “gemeinfrei”, so der juristische Fachbegriff, und damit frei verfügbar und verwendbar.
1929 befand sich die boomende Filmindustrie an der Schwelle vom Stumm- zum Tonfilm. So erschien 1929 Disneys Trickfilm “The Karnival Kid”, in dem seine berühmte Micky Maus zum ersten Mal sprach. In der Filmkomödie “The Cocoanuts” machten sich die Marx Brothers erstmals einen Namen. In “Blackmail” drehte Gruselmeister Alfred Hitchcock seinen ersten Tonfilm. Und durch “The Hollywood Revue of 1929” avancierte der Titelsong “Singin’ in the rain” zum Allzeit-Evergreen.
Berühmte Melodien: Schutz für “Boléro” abgelaufen
1929 entstanden Welthits wie “Singin’ in the rain”, komponiert von Arthur Freed und Nacio Herb Brown. Musik-Genie George Gershwin erschuf im selben Jahr seinen “Amerikaner in Paris” und spielte seine “Rhapsodie in Blue” ein. Mauric Ravel schickte derweil seinen berühmten “Boléro” auf eine unendliche Zeitreise – klangvolle Werke, die künftig frei weiterverarbeitet werden dürfen.
Bücher: Meisterwerke von Rilke bis Steinbeck
Unter den gemeinfreien Büchern und Theaterstücken tummeln sich ebenfalls einige echte Schätze. So verfasste der deutsche Edel-Romantiker Rainer Maria Rilke seine “Briefe an einen jungen Dichter”. Ernest Hemingway schrieb seinen Roman “In einem andern Land”, John Steinbeck seinen Erstlingsroman “Eine Handvoll Gold” und Agatha Christie ihren Krimi “Der letzte Joker”.
Moderne Kunst: Dalis revolutionäre Werke rechtefrei
Auch bahnbrechende Kunstwerke von 1929 haben mit Jahresbeginn ihren Schutz durch das Urheberrecht verloren. Dies betrifft vor allem einige Werke von Salvador Dali. Der revolutionäre Maler, Grafiker, Schriftsteller und Bildhauer zog 1929 nach Paris. Dort wurde zu einem der wichtigsten Vertreter des Surrealismus. Mit seinen provokanten Werken “Die erleuchteten Vergnügen”, “The Accomodations of Desire” und “The Great Masturbator” wirbelte er Ende der 20er Jahre die Gesellschaft gehörig durcheinander.
Liebhaber der genannten Filme, Bücher, Musikstücke und Kunstwerke müssen ab sofort nicht mehr den Weg über die Nachlässe der jeweiligen Autoren gehen, um sich die Rechte für eine Neuverfilmung, ein Remake oder eine Neuinterpretation zu sichern. Der Kreativität sind seit dem 1. Januar keine Grenzen gesetzt.