Im Juni hatten die Tesla-Aktionäre einem Aktien-Paket in Milliardenhöhe für Musk erneut zugestimmt. Eine Richterin aber sieht das weiter anders.
Trotz der Unterstützung durch Tesla-Aktionäre stellt sich ein Gericht weiterhin gegen eine vereinbarte Entlohnung für Konzernchef Elon Musk in Milliardenhöhe. Richterin Kathaleen McCormick im US-Bundesstaat Delaware blieb am Montag bei ihrer im Januar getroffenen Entscheidung, dass der Firmenchef bei der Vereinbarung des Plans für Aktienzuteilungen im Jahr 2018 zu viel Einfluss im Hintergrund gehabt habe.
Nach dem Urteil kommentierte Musk in einem Beitrag auf “X”, dass Aktionäre die Stimmen des Unternehmens kontrollieren sollten, nicht Richter. Tesla veröffentlichte eine Erklärung auf “X” in der das Unternehmen schrieb: “Das Urteil ist falsch, und wir werden Berufung einlegen.” Musk und Tesla können beim Obersten Gerichtshof von Delaware Berufung einlegen, was bereits in dieser Woche der Fall sein könnte. Die Berufung könnte sich jedoch über ein Jahr hinziehen.
Ursprünglich hatte der Vergütungsplan einen Gesamtwert von 2,6 Milliarden Dollar vorgesehen, der aber wegen des starken Anstiegs des Tesla-Aktienkurses bis zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung auf 56 Milliarden Dollar gestiegen war. Aus Basis des Montagsschlusskurses würde sich sogar ein Wert von mehr als 100 Milliarden Dollar ergeben.
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Tesla-Aktionäre im Dunkeln gelassen
Die Richterin war Anfang des Jahres zu dem Schluss gekommen, dass Musk enge Beziehungen zu Mitgliedern des Tesla-Verwaltungsrates pflegte, mit denen er die großzügige Vergütung ausgehandelt hatte. Die Aktionäre seien vor der ersten Abstimmung aber über die Verstrickungen im Dunkeln gelassen worden. Damit hätten sie keine Möglichkeit gehabt, eine gut überlegte Entscheidung zu treffen, hatte die Richterin ihr Urteil damals begründet. Sie hatte daher dem Kläger recht gegeben, der die Vereinbarung mit Musk annullieren will.
Geklagt gegen die Vergütung hatte der Tesla-Aktionär Richard Tornetta. Er argumentierte vor Gericht, die vorgegebenen Ziele für Musk seien leicht zu erreichen gewesen. Es sei nicht einmal verlangt worden, dass Musk seine volle Arbeitskraft dem Autobauer widme. Dieser sei schon damals nur ein Teilzeit-Chef gewesen, da er zugleich die Weltraumraketenfirma SpaceX geführt habe. Musk kaufte später auch die Online-Plattform Twitter, die er dann in X umbenannte.
Auch den Anwälten, die Musks Milliarden-Vergütungen angefochten haben, machte McCormick einen Strich durch die Rechnung. Sie ordnete an, dass Tesla diesen Anwälten 345 Millionen Dollar zahlen muss. Die drei an dem Verfahren beteiligten Kanzleien hatten ein Honorar von sieben Milliarden Dollar gefordert.
Im Juni hatten Tesla Aktionäre dann dem Riesen-Aktienpaket eigentlich erneut zugestimmt, was aber nicht automatisch bedeutet hatte, dass Musk auch vor Gericht Recht bekommt. Allerdings: selbst ohne das Vergütungspaket bliebe Musk der weltweit reichste Mensch.
Tesla-Aktien profitieren von Nähe Musks zu Trump
Die Tesla-Aktien fielen am Montag im nachbörslichen US-Handel um gut zwei Prozent auf rund 349 Dollar. Anfang des Jahres, als die Richterin ihre erste Entscheidung getroffen hatte, hatten die Papiere weniger als 200 Dollar gekostet.
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Tesla-Aktien hatten zuletzt von der Nähe von Musk zum designierten US-Präsidenten Donald Trump profitiert. Anleger setzen unter anderem auf die Schaffung staatlicher Rahmenbedingungen für vollständig selbstfahrende Fahrzeuge, die dann auch Teslas Robotaxi zugutekommen könnten. Im Zuge der Kursgewinne war der Börsenwert von Tesla wieder auf mehr als 1,1 Billionen Dollar gestiegen.