Die EU-Kommission hat die Grundschleppfischerei in drei Ostsee-Meeresschutzgebieten teilweise verboten. Nun fordert der Nabu, dass Schleswig-Holstein nachzieht.
Der Naturschutzbund (Nabu) hat vom Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) ein Verbot von Muschelbankzerstörungen in der Ostsee gefordert. Während die Bundesregierung mit Unterstützung der EU die Grundschleppnetzfischerei in sensiblen Gebieten unterbinde, bleibe im nördlichsten Bundesland der Schutz von Riffen wie der Muschelbänke in der Flensburger Förde unzureichend, kritisierte der Nabu Schleswig-Holstein.
“Muschelbänke sind nicht nur beeindruckende Strukturen, sondern auch essenziell für das Ökosystem der Ostsee“, sagte die Leiterin der Nabu Landesstelle Ostseeschutz, Dagmar Struß.
Sie dienten als Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlreiche Arten und spielten eine Rolle bei der Erhaltung der Wasserqualität. Allerdings dürften diese Riffe, die unter EU-Recht als besonders schützenswert gelten, derzeit noch auf Antrag durch Fischereimethoden, die den Meeresgrund berühren, beeinträchtigt werden.
Schleswig-Holstein muss nachziehen
Die EU-weit abgestimmten Maßnahmen zum Schutz der Ostsee, darunter das Verbot der Grundschleppnetzfischerei in den Gebieten Fehmarnbelt, Kadetrinne, Westliche Rönnebank, Adlergrund und Pommersche Bucht-Oderbank, umfassen laut Nabu etwa zwei Drittel der Schutzgebietsflächen.
“Dieses Maßnahmenpaket zeigt, wie sinnvoll abgestimmte Schutzkonzepte auf europäischer Ebene umgesetzt werden können”, erklärte Struß. Dabei dürfe es nicht bleiben: Schleswig-Holstein muss aus Sicht der Leiterin der Landesstelle Ostseeschutz nachziehen und den Schutz von Muschelbänken und anderen gefährdeten Lebensräumen auf eigene Verantwortung weiter stärken.