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Polizei: GdP-Chefin: Polizeibeauftragte hilft Gewerkschaft

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Seit zehn Jahren kümmert sich die Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz auch um Angelegenheiten mit Bezug zur Landespolizei. Die Gewerkschaft der Polizei zieht eine positive Bilanz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht sich durch die Arbeit der Landespolizeibeauftragten in Rheinland-Pfalz unterstützt. Es gebe zwar keine Zusammenarbeit, sagte GdP-Landeschefin Steffi Loth in Mainz. Bei den Anliegen, um die sich die Beauftragte für die Landespolizei kümmert, gehe es aber nicht selten um Themen aus dem Forderungskatalog der Gewerkschaft.

Als Beispiele nannte die GdP-Chefin Themen wie Einsatzhelme für alle operativen Kräfte, Ländertauschverfahren, die Freie Heilfürsorge sowie Beförderungen in individuellen Einzelfällen. Eine öffentliche Petition zur Erhöhung der Polizeizulage, die auf der Homepage der Polizeibeauftragten veröffentlicht wurde, habe Ende 2022 eine so große Zahl an Mitzeichnenden erreicht, dass sich sowohl der Petitions- als auch Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags mit dem Thema befassen musste. Mittlerweile sei die Polizeizulage auf 180 Euro erhöht worden, nannte Loth ein weiteres positives Beispiel. 

Zehnjähriges Jubiläum

Rheinland-Pfalz hatte 1974 als erstes Bundesland das Amt eines parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten geschaffen. Seit 2014 ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei. Barbara Schleicher-Rothmund bekleidet seit April 2018. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Institution der Beauftragten für die Landespolizei gibt es am Mittwoch einen Festakt mit Innenminister Michael Ebling (SPD).

Bei ihrem zuletzt vorgelegten Tätigkeitsbericht hatte Schleicher-Rothmund berichtet, dass das Verhalten von Polizisten im Einsatz, Maßnahmen der Ordnungshüter bei Ermittlungen und Ärger über mutmaßliche Untätigkeit der Sicherheitskräfte die Hauptgründe der Beschwerden in Rheinland-Pfalz vor allem von Bürgern waren. Bei den Eingaben der Polizistinnen und Polizisten selbst ging es vor allem um Versetzungen, Regelungen zur Beihilfe und das Verhalten von Vorgesetzten.

Die Beamtinnen und Beamten können sich bei Problemen an die Polizeibeauftragte wenden, ohne vorab ihren Arbeitgeber zu fragen. Ziel ihrer Arbeit sei, Konflikte durch Reden zu lösen und nicht wegen Differenzen vor Gericht zu ziehen, erklärt Schleicher-Rothmund ihre Arbeit.

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