Sie sollen ihr Opfer mit Messerstichen und glühenden Zigaretten lebensgefährlich verletzt und die Bewusstlose in die Ems geworfen haben. Nun stehen vier Angeklagte wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Weil sie eine 17-Jährige schwer verletzt und gefesselt in die Ems geworfen haben sollen, müssen sich vier junge Erwachsene unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Sie sollen die junge Frau im vergangenen Mai unter einem Vorwand in einen Wald bei Meppen gelockt und sie dort überwältigt, gefesselt und lebensgefährlich verletzt haben, bevor sie ihr Opfer bewusstlos in den Fluss gestoßen haben sollen. Die weiteren Tatvorvorwürfe lauten auf gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Menschenraub und Geiselnahme.
Angeklagt sind drei junge Erwachsene im Alter von heute 19 und 25 Jahren sowie eine 27 Jahre alte Frau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftliches Handeln vor: Sie hätten die 17-Jährige, eine gemeinsame Bekannte, in der Nacht vom 26. auf den 27. Mai aus Verärgerung über einen Streit unter anderem mit Messerstichen schwer verletzt. Zunächst hatte es seitens des Landgerichts geheißen, dass drei junge Erwachsene im Alter von 23, 25 und 27 Jahren wegen versuchter gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt seien.
Die Angeklagten sollen das Mädchen zunächst mit Verlängerungskabeln gefesselt haben. Mit Gewalt seien sie an die Pin ihres Handys und ihrer Bankkarte gelangt. Nachdem die Angeklagten den Chatverlauf und Bilder auf dem Smartphone der 17-Jährigen gesehen hätten, hätten sie sich von ihr verraten gefühlt. Daraufhin sei der Plan entstanden, ihr Opfer unter größtmöglichen Leiden und Schmerzen umzubringen, sagte der Staatsanwalt.
Opfer in Lebensgefahr
Die vier Angeklagten sollen demnach die 17-Jährige mit Messerstichen und dem Ausdrücken glühender Zigaretten auf ihrem Körper schwer verletzt haben. Zum Schluss sei die junge Frau bewusstlos in die Ems gestoßen worden. Sie habe unter anderem Messerstiche in den Hals und in ein Auge sowie zahlreiche Hämatome davongetragen, erklärte der Staatsanwalt. Die 17-Jährige habe in Lebensgefahr geschwebt. In der Ems sei sie wieder zu Bewusstsein gekommen und habe bei einem in der Nähe wohnenden Ehepaar geklingelt und um Hilfe gebeten.
Die angeklagte Frau ließ über ihren Anwalt erklären, dass sie selbst keine Tötungsabsicht gehabt habe und aus Furcht vor den drei Männern mitgemacht habe. Ursprünglich sollte die 17-Jährige demnach dazu überredet werden, die Stadt zu verlassen und die Gruppe in Ruhe zu lassen. Sie bedauere zutiefst, was geschehen sei. Der Richter erklärte dazu, dass diese Erklärung in einigen Details deutlich von der Aussage der Angeklagten bei der Polizei abweiche. Die übrigen Angeklagten machten zunächst keine Aussagen. Bis in den Februar kommenden Jahres hat das Gericht Fortsetzungstermine angesetzt.