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Prozesse: Bewährungsstrafe nach tödlichem Raser-Unfall auf der A5

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Auf der A5 fährt ein Sportwagenfahrer mit hohem Tempo auf das Auto eines 59-Jährigen auf. Der stirbt an der Unfallstelle. Das Urteil des Gerichts mag da überraschen.

Nach einem tödlichen Unfall auf der A5 in Südbaden ist ein Sportwagen-Fahrer in Lörrach wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er muss zudem eine Geldstrafe bezahlen und verliert seinen Führerschein. Unter Tränen hatte er vor dem Amtsgericht eingeräumt, im August vergangenen Jahres betrunken und deutlich zu schnell mit seinem Porsche auf das Auto des späteren Opfers aufgefahren zu sein. 

Zwischen Weil am Rhein und Efringen-Kirchen war der in Basel wohnende 31 Jahre alte Deutsche ungebremst mit 240 Kilometern pro Stunde gegen das Heck des kleinen Wagens auf der linken Spur geprallt, als dieser zum Überholen eines Transporters ausgeschert war. Der 59 Jahre alte Fahrer starb sofort, der Porsche-Fahrer und sein Beifahrer wurden verletzt. Die Amtsrichterin beschrieb die Tempofahrt des 31-Jährigen als “Handlung, deren Sinn man nur infrage stellen kann”. 

Voraussetzungen für ein sogenanntes Alleinrennen, das mit höheren Freiheitsstrafen belegt wird, lägen aber nicht vor. Es sei bei diesem Fall unter anderem nicht darum gegangen, eine bestimmte Geschwindigkeit zu erreichen und alle Risiken wissentlich in Kauf zu nehmen. Vielmehr habe ein junger Mann eine Dummheit begangen und die Folgen nicht kalkuliert, als er “stolz mit seinem Porsche” gefahren sei und bei einer Art Spritztour Gas gegeben habe – mit tragischen Folgen. 

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft beantragt und behält sich vor, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. 

“Ich trage die Schuld daran, dass es zu dem Unfall gekommen ist”, hatte der nicht vorbestrafte Deutsche in einem Statement eingeräumt. “Das war der gravierendste Fehler meines Lebens, ein Fehler, den ich mir nie verzeihen kann.” Seine Entschuldigung haben die Angehörigen angenommen. 

Ein Amtsgericht darf zu Geldstrafen und zu Freiheitsstrafen verurteilen – allerdings nur bis zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

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