Innenminister Poseck kündigte vor wenigen Tagen die “umfassendste Kommunalrechtsnovelle seit zehn Jahren” an. Am Mittwoch wird der Gesetzentwurf Thema im Landtag.
Für die geplante Reform des Kommunalrechts musste Hessens Landesregierung Kritik einstecken – nun kommt ein Lob. Der Hessische Landkreistag begrüßte unter anderem, dass Ein-Personen-Fraktionen abgeschafft und die nächsten Kommunalwahlen im März 2026 mit einem anderen Verfahren zur Sitzverteilung ausgezählt werden sollen. Mit der neuen Zählmethode wird es für Kleinstparteien schwieriger, Mandate bereits mit geringen Stimmenanteilen zu erlangen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll in der kommenden Plenarwoche am Mittwoch im Landtag diskutiert werden. Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte bei der Vorstellung gesagt, mit der umfassendsten Kommunalrechtsnovelle seit zehn Jahren wolle die Landesregierung kommunale Parlamente handlungsfähiger machen und Bürokratie abbauen. Kritische Stimmen unter anderem aus den Reihen der Opposition sehen die demokratischen Rechte kleinerer Parteien in Gefahr.
Landkreistag: Parlamentsarbeit durch Vielzahl von Fraktionen erschwert
Der Sprecher des Landkreistages, Lorenz Wobbe, erklärte dagegen auf dpa-Anfrage, die Arbeit in den Kreistagen werde stark beeinträchtigt, wenn eine Vielzahl von kleinen Fraktionen, Gruppierungen oder Einzelmandaten die Mehrheitsfindung derart erschwerten, dass dies zu unregierbaren Verhältnissen führen könne. Wobbe begrüßte zudem, dass mit der Gesetzesnovelle Wahlämter attraktiver werden sollen – auch wenn die geplanten Neuregelungen hinter den Forderungen der Kreise zurückgeblieben seien.
Die Reform sieht unter anderem eine bessere Besoldung für kommunale Wahlämter wie Bürgermeister oder Landräte vor. Ab der zweiten Wahlperiode soll ein achtprozentiger Zuschlag gewährt werden.
Künftig sollen Livestreams und digitale Sitzungen möglich sein
Die Landkreise haben sich nach den Worten von Wobbe besonders für eine Digitalisierung der Abläufe eingesetzt. Die geplante Reform sieht vor, dass Gemeindevorstände und Kreisausschüsse künftig Sitzungen vollständig digital organisieren können, sofern dies in den jeweiligen Kommunen erwünscht ist. Zudem sollen Livestreams möglich werden.