Blockaden, Misthaufen, aufgeheizte Stimmung: Die gewaltsamen Proteste beim politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach hatten bundesweit für viel Aufsehen gesorgt. Nun startet der erste Prozess.
Nach den gewaltsamen Ausschreitungen vor dem politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach an der Riß startet der erste Prozess gegen einen der mutmaßlichen Randalemacher. Einem 40-Jährigen wird Landfriedensbruch in Tateinheit mit Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Zu dem Prozess kommt es, weil der Mann einen Strafbefehl über 3.200 Euro nicht zahlen wollte – er legte Widerspruch gegen die geforderten 80 Tagessätze zu je 40 Euro ein. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht Biberach.
Am Aschermittwoch war eine Protestaktion in der Stadt unweit von Ulm so sehr eskaliert, dass die Grünen eine geplante Veranstaltung unter anderem mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem Grünen-Bundespolitiker Cem Özdemir aus Sicherheitsgründen kurzfristig absagten.
Bei den Protesten wurden mehrere Polizisten verletzt, die Beamten setzten Pfefferspray ein. Zuvor hatte es unter anderem Straßenblockaden gegeben – der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft an einer der Blockaden beteiligt gewesen sein. Drei Zeugen sind zur Verhandlung geladen, ein Urteil könnte noch heute fallen. Bei den Protesten wurde auch ein Misthaufen vor der Stadthalle abgelegt.
14 Anklagen und mehr als 40 Strafbefehle
14 Anklagen wurden laut Staatsanwaltschaft in dem Komplex bisher erhoben, gegen mehr als 60 Beschuldigte wurde ermittelt. Mehr als 40 Strafbefehle über Geldstrafen zwischen 30 und 120 Tagessätzen wurden beantragt – ab einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Etwa 20 dieser Verfahren sind infolge von Einsprüchen noch offen. Bis Ende November sollen zwei weitere Verfahren starten.
Die Tatvorwürfe reichen laut Anklagebehörde von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Landfriedensbruch bis Nötigung. Auch Zeigen des sogenannten Hitlergrußes wird in einem Fall verfolgt.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist quasi eine Art Urteil ohne mündliche Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft stellt nur dann Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für nötig hält. Bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl wird der Vorwurf vor Gericht verhandelt.