Schlafentzug, Partys unter Drogeneinfluss: Die Berichte über das Leben in einer WG in Unterfranken taugen für einen Film. Der mutmaßliche “Guru” dringt im Prozess gegen ihn auf einen Freispruch.
Im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung und angebliche Dämonenaustreibung in einer größeren Lebensgemeinschaft in Unterfranken haben die Wahlverteidiger für ihren angeklagten Mandanten einen Freispruch gefordert. Das teilte ein Gerichtssprecher mit, nachdem die Plädoyers nicht öffentlich gehalten wurden. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden.
Dem 42-Jährigen, der als Führer der Gemeinschaft gilt, wird vorgeworfen, einem Mitglied im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt zu haben – unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die 31 Jahre alte Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Angeklagten verlobt war, tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.
Drogen gegen angebliche Dämonen
Der Angeklagte soll nicht nur der 31-Jährigen, sondern mehreren Mitgliedern seiner Lebensgemeinschaft unterstellt haben, von Dämonen besessen zu sein, die ausgetrieben werden müssten. Eingesetzte Methoden waren den Aussagen zufolge Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation. Angst um seinen Sohn soll ihn zu den mutmaßlichen Gewalttaten motiviert haben.
Ein psychiatrischer Gutachter sagte im Prozess, dass der 42-Jährige durch Drogen zeitweise in einem “Wahn” gewesen sei, ab wann, ist jedoch unklar. Daher könnte der Angeklagte als teilweise schuldunfähig gelten.
Wohngemeinschaft umstritten
In der Wohngemeinschaft leben nach deren Angaben ein bis zwei Dutzend Menschen. Anliegen sei, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen. Im Umfeld der Gemeinschaft soll es bereits zu mehreren Todesfällen gekommen sein, unter anderem durch Suizid und Drogen. Mehrere Menschen sind bereits aus der Gemeinschaft ausgestiegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlusswort in der vergangenen Woche sechseinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Nebenklage plädierte auf sieben Jahre Freiheitsstrafe, der Pflichtverteidiger des Angeklagten stellte keinen konkreten Antrag.