Wegen Misshandlungsvorwürfen wird gegen Justizbeamte der JVA Augsburg-Gablingen ermittelt. Die Anwälte der beschuldigten stellvertretenden Gefängnischefin werfen der Politik vor, dass sie wegschaue.
Nach den Misshandlungsvorwürfen gegen bayerische Justizvollzugsbeschäftigte haben die Verteidiger einer beschuldigten stellvertretenden Gefängnischefin die Vorwürfe erneut zurückgewiesen. Sie warfen den Politikern vor, nichts gegen die Probleme im Strafvollzug zu unternehmen. Gegen die mittlerweile suspendierte Beamtin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt.
Die Mandantin habe sich an die Vorschriften und geltendes Recht gehalten, sagte Rechtsanwalt Holm Putzke dazu in München.
Anwalt: Viele Insassen gehören in Kliniken, nicht in eine JVA
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte die JVA im Oktober mehrfach durchsucht und mögliche Beweise sichergestellt, insgesamt wird mittlerweile gegen 16 Mitarbeiter der JVA ermittelt. Hauptsächlich gibt es den Verdacht, dass Häftlinge in sogenannten “besonders gesicherten Hafträumen” misshandelt worden sein könnten. Dabei handelt es sich um Zellen, in die suizidgefährdete oder gewalttätige Häftlinge vorübergehend verlegt werden.
Putzke sowie seine Kollegen Thomas Krimmel und Alexander Stevens erklärten, dass in Gablingen und in anderen Haftanstalten viele Insassen seien, die Drogenprobleme hätten oder psychisch krank seien. Diese Gefangenen gehörten eigentlich in Bezirkskrankenhäuser und nicht in eine JVA. Die Kliniken hätten aber keine Kapazitäten und könnten nicht alle aufnehmen. Das Justizministerium kenne das Problem und unternehme nichts. Die Justizbeschäftigten vor Ort müssten dann mit diesen Menschen umgehen.
Bayerns Justizminister Eisenreich berichtete über Mängel
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte in der vergangenen Woche einen Bericht zu den Vorwürfen im Landtag in München abgegeben. Eisenreich hatte dabei auch über Mängel berichtet. Er sieht insbesondere das bisherige System der Überwachung von den Haftanstalten im Freistaat als unzureichend an.
Mitteilung Justizministerium