Sauberkeit und Alter spielen bei Prüfgesellschaften wie dem TÜV nur eine untergeordnete Rolle, wenn es um die Plakette geht. Worauf Sie stattdessen achten sollten.
Im vergangenen Jahr rasselte jedes fünfte Auto bei der Hauptuntersuchung durch. Nur 67,8 Prozent schafften es “ohne Beanstandung” durch die Prüfung. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer, mit dem Auto schon beim ersten Versuch eine neue Plakette zu bekommen und teure Nachprüfungen zu vermeiden.
Grundsätzlich gibt es beim TÜV (und anderen Prüfgesellschaften, etwa Dekra oder GTÜ) vier Mängelklassen. Am einfachsten haben es Fahrzeuge “ohne festgestellte Mängel” – die Plakette wird erteilt, es gibt nichts weiter zu tun. Sogenannte “Geringe Mängel” führen nicht zwingend zum Nichtbestehen der Prüfung. Das können Kratzer auf dem Spiegel oder eine defekte Kennzeichenbeleuchtung sein. In diesem Fall wird der Mangel auf dem Prüfbericht vermerkt und es wird erwartet, dass dieser – ohne Nachprüfung – umgehend behoben wird. Geringe Mängel dürfen als Kulanzregelung verstanden werden, sofern man nicht zu viele kleine Mängel sammelt.
Von geringem Mangel bis zum Gefährdungstatbestand
Anders sieht das bei “erheblichen Mängeln” aus: Sind die Reifen abgefahren, die Bremse defekt oder tragende Teile verrostet, fällt man durch. Man bekommt dann vier Wochen Zeit, um die Mängel zu beseitigen und zur HU-Nachuntersuchung zu fahren. Innerhalb dieser Frist darf das Fahrzeug bewegt werden. Wird bei der erneuten Vorstellung eine ordnungsgemäße Instandsetzung attestiert, bekommt das Fahrzeug wieder eine Plakette.
Etwas drastischer ist es bei “gefährlichen Mängeln”. Stellt der Prüfer Mängel fest, die “eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen”, wird die Plakette verweigert. Mehr noch: Ist ein sogenannter Gefährdungstatbestand im Untersuchungsbericht vermerkt, darf das Fahrzeug nur noch nach Hause oder in die Werkstatt gefahren werden. Innerhalb eines Monats kann das Auto erneut vorgestellt werden. Ist alles in Ordnung, bekommt man eine Plakette.
Stellt der Prüfer jedoch “eine unmittelbare Verkehrsgefährdung” fest, kann das Fahrzeug auch vor Ort stillgelegt werden. Dann ist eine Teilnahme am Straßenverkehr per sofort ausgeschlossen. Das passiert etwa, wenn Brems- oder Lenkanlagen defekt sind oder das Fahrgestell von Rost durchsetzt ist.
Mängel vermeiden, TÜV-Plakette beim ersten Versuch erhalten
Wie man eine Nachuntersuchung vermeidet – und sofort zur neuen Plakette kommt – ist kein Geheimnis: Der Tüv stellt beispielsweise Checklisten bereit. Einige Dinge lassen sich nur rudimentär checken, andere sind ganz leicht nachprüfbar. Da wären zum Beispiel:
Funktioniert jede Lampe am Fahrzeug, außen wie innen? Sind sämtliche Gläser (Scheinwerfer, Scheiben) unbeschädigt?Funktionieren die Scheibenwischer und die Scheibenwaschanlage?Bremst das Auto wie vorgesehen? Funktioniert die Hupe? Ist der Motorraum “trocken”? Wie tief ist das restliche Reifenprofil? Befinden sich Warndreieck, Warnwest und Verbandskasten mit gültigem Verfallsdatum im Auto?Leuchten während der Fahrt etwaige Kontrollleuchten? Bei Tuning: Alle Papiere dabei?
Sofern das alles geprüft ist, steht einer erfolgreichen Hauptuntersuchung eigentlich nichts mehr im Wege. Am einfachsten ist es natürlich, die Plakette im Zuge einer Inspektion erteilen zu lassen. Wenn sich das Fahrzeug ohnehin bei einer Werkstatt befindet, ist es wahrscheinlicher, dass diese Mängel noch vor Ankunft des Prüfers erkennt und behebt – dann müssen Sie sich keine Sorgen machen oder Checklisten durchforsten.
Fehlende Sonnenblenden und Zubehör
Es gibt aber auch Kuriositäten bei der Hauptuntersuchung, die man vermutlich nicht auf dem Zettel hat und die auch kein Bestandteil der Checklisten sind. Beispielsweise sogenannte Toter-Winkel-Spiegel zum Aufkleben auf die Fahrzeugspiegel. Ein Prüfer wird Sie immer auffordern, diese zu entfernen. Oder, wie die “Autobild” schreibt, eine fehlende Sonnenblende. Bei einem Cabrio kann das laut Fachmagazin ein Grund für einen geringen Mangel sein.
Unbeliebt bei Prüfern sind auch Folien auf den vorderen Scheiben, lackierte Scheinwerferabdeckungen oder vermeintlich passende LED-Leuchtmittel ohne explizite Genehmigung für das entsprechende Fahrzeug.