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Diesel-Deal: Lange Haftstrafe für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

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Jahrelang lieferte ein Mann Dieselkraftstoff nach Polen an Scheinfirmen, die im Nachbarland keine Umsatzsteuer abführten. Die hätte in Deutschland gezahlt werden müssen. Nun gibt es ein Urteil.

Das Landgericht Rostock hat einen 67-jährigen deutsch-polnischen Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Gegen einen 65-jährigen Deutschen verhängte die Wirtschaftsstrafkammer zudem wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine vierjährige Haftstrafe, wie die Pressestelle des Gerichtes mitteilte. 

Der 67-Jährige lieferte von September 2012 bis September 2014 als Geschäftsführer einer Mineralölhandelsfirma Dieselkraftstoff an Scheinfirmen in Polen, die dort die vorgeschriebene Umsatzsteuer nicht zahlten. Dies war dem 67-Jährigen aus Sicht des Gerichtes bewusst, womit die Lieferungen laut Gesetz in Deutschland umsatzsteuerpflichtig wurden. Auf diese Weise sei ein Schaden von über 20 Millionen Euro entstanden. 

Der Mitangeklagte war Prokurist der in Rostock ansässigen Firma und habe – wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt – von den Lieferungen an die polnischen Scheinfirmen gewusst und sich in Slubice mit den Hintermännern getroffen. Die Hauptverhandlung zog sich über zwei Jahre hin. Es gab 65 Hauptverhandlungstage. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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