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Berufungsprozess: Schubser auf Firmenfeier – Opfer bleibt behindert

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Nach sechs Jahren rollt die Justiz in Düsseldorf den folgenschweren Vorfall auf einer Firmenfeier auf Mallorca auf.

Ein folgenschwerer Schubser bei einer Firmenfeier vor sechs Jahren auf Mallorca beschäftigt an diesem Mittwoch (9.30 Uhr) das Düsseldorfer Landgericht. Ein angeklagter Makler wehrt sich in der Berufung gegen seine erstinstanzliche Verurteilung, die Staatsanwaltschaft hält seine Bestrafung für zu milde. 

Es geht um einen Vorfall auf Mallorca vom 29. August 2018. Am Rande einer Firmenfeier waren der heute 48-jährige Angeklagte und ein fünf Jahre jüngerer Arbeitskollege vor einem Hotel aneinandergeraten.

Laut Anklage hatte der Makler seinen angetrunkenen Kollegen, der zwei weibliche Auszubildende bedrängt haben soll, so heftig umgestoßen, dass dieser einen Schädelbruch und irreparable Hirnschäden erlitt. Der inzwischen 44-Jährige ist dadurch schwerbehindert.

Am 15. November vergangenen Jahres war der Makler wegen schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Anklage hatte eine 18-monatige Bewährungsstrafe, der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Für den Prozess sind bis zum 2. Dezember sieben Verhandlungstage angesetzt.

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