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Beleidigungsvorwurf: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten Brandner

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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Brandner soll eine Journalistin als “Faschistin” bezeichnet haben. Der Rechtsstreit befasst inzwischen viele Juristen – und nun auch die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen den Thüringer AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner wegen des Vorwurfs der Beleidigung und der Anstiftung zur Beleidigung. Hintergrund ist die Strafanzeige einer Journalistin, die der stellvertretende Parteichef wiederholt als “Faschistin” bezeichnet haben soll, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenportals “t-online”.

Der Bundestag hatte bereits im Oktober Brandners Immunität aufgehoben und damit den Weg für ein Strafverfahren gegen den Parlamentarier frei gemacht. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich. 

Wegen der Äußerung hatte das Landgericht Berlin gegen Brandner laut “t-online” bereits ein hohes Ordnungsgeld verhängt. Brandner hatte nach der Immunitätsaufhebung gesagt, er habe von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht. 

Die Geraer Staatsanwaltschaft prüfe nach diesem Zivilverfahren nun strafrechtliche Gesichtspunkte, hieß es.

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