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Cannabis-Legalisierung: Tausende Verfahren nach Cannabis-Legalisierung überprüft

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Die Teillegalisierung von Cannabis hat bei den Justizbehörden eine Welle an Arbeit ausgelöst, um Altfälle neu zu beurteilen. Viele Strafen mussten gemindert oder erlassen werden.

Über ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern 6.500 zu überprüfende Verfahren abgearbeitet. In 178 Fällen sei die Vollstreckung von Geldstrafen eingestellt worden, in einem weiteren Fall die einer Ersatzfreiheitsstrafe, teilte das Schweriner Justizministerium auf Anfrage mit. Im Zuge der Legalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die zuvor wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden. 

Seit dem 1. April dieses Jahres dürfen Erwachsene über 18 Jahren unter anderem bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu führen. Erlaubt ist seitdem auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Seit 1. Juli können zudem nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen.

Auch künftig zusätzliche Arbeit für Staatsanwaltschaften 

Zur Entlassung von Verurteilten aus der Strafhaft sei es durch die Neuregelung nicht gekommen. In vier Fällen wurden Bewährungsstrafen von Amts wegen beendet. Auch Urteile, die sich zusätzlich auch noch auf andere, nicht von der Neuregelung betroffene, Delikte bezogen, wurden laut Justizministerium überprüft. In 178 Fällen sei beantragt worden, die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe oder Gesamtgeldstrafe aufzulösen und neu festzusetzen. 

Ein Sprecher des Ministeriums erklärte: “Die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften hatte sich natürlich mit dem Inkrafttreten der Teillegalisierung zunächst deutlich erhöht.”

Mit weiterer erheblicher Arbeitsbelastung sei zu rechnen, weil ab 2025 Verurteilte die Möglichkeit für einen Antrag haben, Einträge aus dem Führungszeugnis löschen zu lassen. Auch diese Fälle landen laut Justizministerium bei den Staatsanwaltschaften. Inwiefern die Teillegalisierung in Zukunft auch für Entlastung sorge, könne man noch nicht seriös beantworten.

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