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Terroristische Vereinigung: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliches PKK-Mitglied an

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Seit mehr als 30 Jahren ist die kurdische Arbeiterpartei PKK in Deutschland verboten. Ein mutmaßliches Mitglied muss sich womöglich bald in Düsseldorf vor Gericht verantworten.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Wie die Karlsruher Behörde mitteilte, legt sie ihm die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last. Die PKK unterliegt in Deutschland seit 1993 einem Betätigungsverbot. Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er einen Prozess ansetzt.

Von Januar 2014 bis Juli 2015 soll der türkische Staatsangehörige nach Angaben der Bundesanwaltschaft als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein. Dabei soll er die “typischen Leitungsaufgaben eines Sektorleiters” wahrgenommen haben. So habe er etwa bei der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mitgewirkt und ihm unterstellten Kadern und Aktivisten Anweisungen erteilt und deren Ausführung kontrolliert.

Der Angeschuldigte war zunächst auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Italien inhaftiert gewesen und von dort zur Strafverfolgung nach Deutschland überstellt worden. Mitte August wurde er bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen durch Beamte der Bundespolizei festgenommen und dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

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